2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/40878-maslaton-knazlei-mindestabstand-brandenburg-landtag-gesetz-windkraftanlage-bundesregierung-plan-sperrwirkung-windpark-wohnbebauung

Meldung von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Nach 1000-Meter Abstandsregelung für Windkraft in Brandenburg: „Bundesregierung sollte eigenen Mindestabstand festlegen, um Gesetze der Länder aufzuheben“

Am vergangenen Mittwoch hat der Landtag in Brandenburg ein Gesetz verabschiedet, das einen Abstand von mindestens 1000 Meter zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäude festlegt. Damit das Land nicht die bereits ausformulierten Pläne der Bundesregierung durchkreuzt, sollte der Bund jetzt einen geringeren, eigenen Mindestabstand festlegen.

"Wenn die Bundesregierung diese Regelung aufheben will, müsste sie nun einen eigenen Mindestabstand für alle Bundesländer festlegen“, sagt Prof. Dr. Martin Maslaton, Experte für Energierecht und Leiter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig. Nur so ließen sich die bestehenden Regelungen in Brandenburg, NRW, Bayern und Sachsen aufheben.

Die aktuell geplante Regelung der Bundesregierung führt in den Bundesländern jedoch lediglich dazu, dass keine neuen (!) Mindestabstände auf Länderebene eingeführt werden können.

Um schon bestehende Mindestabstände wie in NRW, Bayern und jetzt in Brandenburg aufzuheben, reicht das geplante Gesetz jedoch nicht.

Der Grund: Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: „Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.“ „In diesem Fall ergibt sich die Sperrwirkung des Art. 72 nur, wenn der Bundesgesetzgeber jetzt selber einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden festlegt“, so Maslaton.

Denn um die Sperrwirkung zu entfalten, muss der Bundesgesetzgeber die Materie „erschöpfend“, also abschließend, regeln. Das wäre erst mit einem bundesweit einheitlichen Mindestabstand erreicht, nicht hingegen mit der bloßen Aufhebung der sogenannten Länderöffnungsklausel, die die Bundesregierung jetzt kurzfristig verabschieden will.

Maslaton: „Damit die Energiewende vorankommt und das Land nicht in einem Regelungsdickicht paralysiert wird, sollte der Gesetzgeber nun einen eigenen Mindestabstand bundesweit festlegen und sich dabei auch über die erwartbaren politischen Widerstände hinwegsetzen.“

Quelle:
Maslaton
Autor:
Pressestelle
Link:
www.maslaton.de/...
Keywords:
Maslaton, Knazlei, Mindestabstand, Brandenburg, Landtag, Gesetz, Windkraftanlage, Bundesregierung, Plan, Sperrwirkung, Windpark, Wohnbebauung
Windenergie Wiki:
Energiewende



Alle Meldungen von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Thematisch passende Windmesse.de Mitglieder im Branchenverzeichnis

  • Newlist_brandenburg
  • Newlist_bmu_logo
  • Newlist_notus_energy_farbe
  • Newlist_maslaton_logo
  • Newlist_lee_bb_logo_horizontal_rgb_600px-1
  • Newlist_logo.wengmbh
  • Newlist_logo.windplan
  • Newlist_umweltbank_logo-2024-claim_mit-schutzzone
  • Newlist_schaeffler_logo
  • Newlist_sfv_logo
  • Newlist_logo.labkotec
  • Newlist_logo.teut
  • Newlist_logo.weigt
  • Newlist_akzonobel_logo_rgb_blue
  • Newlist_eno_energy_ogo_claim
  • Newlist_statkraft_logo
  • Newlist_logo.ntn-gmbh
  • Newlist_hoffmeier_logo_links_172_1820x_
  • Newlist_pilz_logo
  • Newlist_ruebsamen
  • Newlist_logo.kuntzsch

Mehr Ergebnisse



Stichwortsuche

© smart dolphin Gmbh 1999 - 2024 | Impressum | Wir über uns | Windmesse Redaktion | Datenschutzerklärung | 22. Windmesse Symposium 2025 | Wiki