2024-04-25
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Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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Bayerns Windenergiepolitik bleibt im Ungefähren

BWE Bayern hält neues Windkraftkonzept der Staatsregierung für undurchsichtig, ungerecht und unverbindlich – und deshalb für nicht tragfähig.

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Nach Einschätzung des BWE Bayern bleiben auch nach dem heute von der Staatsregierung angekündigten Energiebrief an Wirtschafts- und Energieminister Habeck wesentliche Fragen zum Ausbau der Windkraft in Bayern ungeklärt. "Mit der weiterhin geltenden 10H-Abstandsregelung und den jetzt vorgesehenen Ausnahmen können weder das geforderte 2-Prozent-Flächenkontingent noch Planungssicherheit und Ausbaudynamik erreicht werden", kritisierte der BWE-Landesvorsitzende Bernd Wust in München. Söders Ankündigung von 800 neuen Anlagen lasse sich mit den genannten Ausnahmen jedenfalls nicht sicherstellen und bleibe zudem weit hinter den wirklichen Windpotenzialen zurück, so Wust. Statt eines Konstrukts aus unverbindlichen Annahmen, undurchsichtigen Ausnahmen und ungerechtfertigten Einschränkungen fordert der BWE Bayern ein tragfähiges Konzept, um Bayern zukünftig ganz aus erneuerbaren Energiequellen zu versorgen.

Laut bayerischer Antwort auf die Forderung Habecks, 2 Prozent der Landesfläche für die Planung von Windenergie zur Verfügung zu stellen, will die Staatsregierung neue Windenergieanlagen im Wesentlichen auf Waldstandorte und Flächen entlang von Autobahnen und Hauptschienenverbindungen konzentrieren. "Windhöffigkeit und eine faire Verteilung der Anlagen auf alle Regionen spielen für die Windenergieplanung in Bayern offensichtlich keine Rolle", monierte Wust.

10H-Regel sofort aufheben und 2-Prozent-Flächenziel einführen

Der BWE-Landesvorsitzende warnte davor, fast den gesamten für das Erreichen der Klimaziele notwendigen Windausbau auf bayerische Forstflächen zu konzentrieren. Auch die komplizierten Vorschläge, neue Windenergieanlagen an vorhandene Infrastrukturen sowie Gewerbe- und Industriegebiete anzubinden, führen laut BWE eher zu mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit als zu besserer Versorgungssicherheit. So mache es keinen Unterschied, ob eine Windenergieanlage 1.000 oder 2.000 m von einer Bahnlinie entfernt stehe. "Entscheidend ist stattdessen, ob ein Standort generell für die Nutzung der Windenergie geeignet und genehmigungsfähig ist", so Wust.

Gefragt sei dafür jetzt, die 10H-Regelung sofort aufzuheben und die am besten geeigneten Standorte mittels transparenter und partizipativer Planungsverfahren rasch zu identifizieren. Der BWE Bayern fordert in seiner Stellungnahme deshalb eine klare 2-Prozent-Flächenvorgabe für die Regionalplanung und verbindliche Fristen für deren Ausweisung.

Söders 800 neue Anlagen aus der Luft gegriffen

Die heute angekündigte Antwort an Habeck bleibe in diesen zentralen Fragen unverbindlich und verdeutliche ein weiteres Mal, dass es der Staatsregierung an einem fundierten Energiekonzept für Bayern fehle. Zu einem konkreten Ausbau- und Flächenziel für die Windenergie als Grundlage der Regionalplanung, das der BWE Bayern in Übereinstimmung mit der Bundesregierung fordere, habe sich die Staatsregierung nicht durchringen können, bedauert der BWE-Landesvorsitzende in seiner Stellungnahme. Mit den von Ministerpräsident Söder genannten 800 Windenergieanlagen bleibe die Staatsregierung deutlich hinter dem Bedarf, aber auch hinter dem tatsächlichen bayerischen Windpotenzial zurück.

In seinem „Besseren Windkonzept für Bayern“ geht der Branchenverband davon aus, dass die Windenergie bis 2030 knapp 20 Prozent und bis spätestens 2040 etwa 30 Prozent des gesamten bayerischen Strombedarfs abdecken muss und auch kann. "Nötig sind dafür insgesamt ungefähr 2 Prozent der Landesfläche, bebaut mit insgesamt etwa 3.000 Windenergieanlagen – was für Deutschlands flächengrößte Bundesland kein Problem darstellen dürfte", so der BWE-Landesvorsitzende Wust.

Quelle:
BWE Bayern
Autor:
Pressestelle
Link:
www.wind-energie.de/...
Keywords:
BWE, Bayern, Windenergiepolitik, Ausbau, Landesregierung, Bundesland, Staatsregierung, onshore, Fläche, 10H, Abstand, Anlage
Windenergie Wiki:
Versorgungssicherheit, 10H-Regelung



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