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Teilfortschreibung des LEP IV Rheinland-Pfalz
Die Bekanntmachung finden Sie hier. Eine Beteiligung – die bis Anfang Juli möglich ist – ist nicht nur wegen der gesetzlich vorgesehenen Präklusion äußerst ratsam. Die geplante Neufassung dürfte spannende Neuregelungen zum Ausbau der Windenergie (und auch zu Photovoltaik) beinhalten. Ziel ist es, zwei Prozent der Fläche des Landes für Windenergienutzung bereitstellen zu können.
Die aktuell geltende Fassung des LEP IV beinhaltet zahlreiche unmittelbar auf die Genehmigungsebene durchschlagende Genehmigungshindernisse bzw. sog „Negativziele“. Exemplarisch zu nennen wären hier der Ausschluss sämtlicher Naturparkkernzonen, Siedlungsabstände von 1.000m bzw. 1.110m und komplizierte Vorgaben für Repoweringvorhaben. An deren Rechtmäßigkeit bestehen nicht nur grundsätzliche Zweifel (wir berichteten): Sie führen zu massiven Flächenverlusten und zum Scheitern zahlreicher Windenergieprojekte. Daher ist der LEP IV eine der wichtigsten Stellschrauben für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung kann unmittelbar dazu beitragen, unnötige Einschränkungen oder Lücken in den künftigen, in ganz Rheinland-Pfalz geltenden planerischen Regelungen zu vermeiden.
- Quelle:
- prometheus
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.prometheus-recht.de/...
- Keywords:
- prometheus, Rheinland Pfalz, Öffentlichkeitsbeteiligung, Teilfortschreibung, LEP IV Rheinland-Pfalz, Stellungnahme, Wind, Solar