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EEG-Umlage 2022 beträgt 3,723 ct/kWh
Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 3,723 ct/kWh.
Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.
Für 2021 lag die Umlage bei 6,500 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um fast 43 Prozent. Eine Umlage von unter 4 ct/kWh wurde zuletzt 2012 erreicht (3,592 ct/kWh)
Steigende Börsenstrompreise und Einnahmen aus der CO2-Bepreisung lassen EEG-Umlage fallen
Hauptgrund für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise. Die hierdurch steigenden Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom reduzieren den Förderbedarf erheblich. Der zusätzliche Förderbedarf von neuen EEG-Anlagen ist dadurch vernachlässigbar gering. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Der Bundeszuschuss wird aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert.
Der starke Rückgang der EEG-Umlage führt für sich genommen zu einer deutlichen Entlastung der Letztverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh wird unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer um mehr als 100 Euro im Jahr entlastet. Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise werden somit durch den Rückgang der EEG-Umlage gedämpft.
Erwarteter Zubau 2022 erneut wesentlich durch Solaranlagen getrieben
Für das Jahr 2022 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 8,2 GW. Ein Großteil des Netto-Zubaus wird erneut durch Solaranlagen getrieben. Für den Zubau der Windenergie an Land wird eine leichte Erholung erwartet, so dass das Zubauziel im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für 2022 nach den Erwartungen der Übertragungsnetzbetreiber nur knapp unterschritten wird.
Die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien steigt um fast 5 Prozent auf 239 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2022 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,7 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 13,6 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 20,1 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.
Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (z. B. aufgrund eines wieder deutlich sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden EE-Erzeugung resultieren, dient. Die Reserve wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr von 10 auf 5 Prozent halbiert.
- Quelle:
- Bundesnetzagentur
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bundesnetzagentur.de/...
- Keywords:
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