2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/35970-bnk-prometheus-frist-verlangrung-bnetza-windenergieanlage-bedarfsgerechte-nachtkennzeichnung-onshore-offshore-turbine-nachrustung

Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Update zur BNK-Pflicht: BNetzA verlängert Frist bis zum 31.12.2022!

Mit Beschluss vom 05.11.2020 hat die Bundesnetzagentur (hier abrufbar; Az. BK6-20-207 ) die Frist zur Aus- und Umrüstung von Windenergieanlagen an Land mit Einrichtungen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) um eineinhalb Jahre auf den 31.12.2022 verlängert.

Mit Beschluss vom 05.11.2020 hat die Bundesnetzagentur (hier abrufbar; Az. BK6-20-207 ) die Frist zur Aus- und Umrüstung von Windenergieanlagen an Land mit Einrichtungen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) um eineinhalb Jahre auf den 31.12.2022 verlängert. Offshore-WEA erhalten sogar eine Frist bis zum 31.12.2023. Ursprünglich sollten WEA bereits zum 01.07.2020 flächendeckend mit BNK ausgerüstet sein. Diese Frist hatte die BNetzA nach heftiger Kritik aus der Branche schon im Oktober 2019 auf den 01.07.2021 verschoben.

BNK-Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 logische Konsequenz aus schleppender Umsetzung

Mit der aktuellen Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 reagiert die Behörde auf die zahlreichen Umsetzungsprobleme bei der Implementierung von BNK-Systemen:

So trat die novellierte AVV, durch welche der Einsatz der vom Gesetzgeber präferierten Transpondertechnologie überhaupt erst rechtlich möglich wurde, erst Mitte des Jahre in Kraft (wir berichteten zuletzt hier). Auch wurden erst vor kurzem drei Stellen vom BMVI benannt, die am Markt verfügbare BNK-Systeme der nach der AVV erforderlichen Baumusterprüfung unterziehen dürfen. Dementsprechend waren bislang auch lediglich zwei Systeme zertifiziert. Angesichts des engen Zeitfensters von nicht einmal mehr 8 Monaten bis zum avisierten Start der BNK-Pflicht am 01.07.2021 verwundert es nicht, dass die Branche seit längerem vehement auf eine weitere Verlängerung der Frist nach § 9 Abs. 8 EEG 2017 drängte. Die jetzige Verlängerung der Frist auf den 31.12.2022 ist daher nur logisch und konsequent. Wäre es doch anderenfalls aussichtslos gewesen, die schätzungsweise 13.000 Neu- und Bestandsanlagen in der noch zur Verfügung stehenden Zeit umzurüsten.

Verlängerung verschafft Branche die nötige Luft zum Atmen

Zutreffend stellt die BNetzA in ihrem Beschluss vom 05.11.2020 fest, dass der Umfang der am Markt angebotenen technischen Einrichtungen gegenwärtig noch nicht ausreicht, um alle Anlagen innerhalb der Frist mit einem BNK-System auszustatten. Die nunmehrige Fristverlängerung war daher aus ihrer Sicht alternativlos. Dies vor allem auch deshalb, weil die BNetzA keine Rechtsgrundlage dafür sah, die nach § 52 EEG 2017 vorgesehenen Pönalen auszusetzen. Die Verlängerung der Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2022 ist aus Sicht der Behörde demgegenüber v.a. mit Blick auf die prognostizierten Projektlaufzeiten von 6 – 18 Monaten und den daraus resultierenden Ansturm auf die Genehmigungsbehörden und auf die Anbieter von BNK-Systemen angemessen. Die Zeit genüge auch, um etwaige, noch bestehende Unklarheiten in der AVV zu klären.

Die Branche dürfte angesichts der heutigen Entscheidung durchaus aufatmen. Geht die BNetzA doch weitgehend auf die Forderungen der vorab konsultierten Unternehmen und Branchenverbände ein. Die nun gewonnene Zeit wird aber dringend auch nötig sein. Denn nach wie vor sind technisch und genehmigungsseitig zahlreiche und sicher auch zeitaufwendige Fragen zu klären. Auch die vertraglichen Regelungen für die Aus- und Umrüstungen von WEA mit BNK sowie für die Signalbereitstellung stecken vielfach noch in den Kindeschuhen. Hier ist auf Basis der bislang z.T. nur rudimentären vertraglichen Regelwerke Streit geradezu vorprogrammiert. Dabei hängt wegen der drakonischen Pönalen in § 52 EEG 2017 die Vergütung an der sauberen Umsetzung der BNK. Betreiber sollte daher die nun gewonnene Zeit gut nutzen und nötigenfalls rechtlichen Beistand suchen, um Stolperfallen zu vermeiden.

Besuchen Sie hierzu auch  den Vortrag zur BNK auf unserem 2. Leipziger Windrechtsforum  (siehe hier) oder kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen gern auch direkt.

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
BNK, prometheus, Frist, Verlängrung, BNetzA, Windenergieanlage, bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung, onshore, offshore, Turbine, Nachrüstung
Windenergie Wiki:
WEA, Bundesnetzagentur



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