2024-12-22
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Meldung von WAB e.V.

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Mit neuem Vorstand und frisch rezertifiziert setzt sich die WAB für mehr Windkraft und "grünen" Wasserstoff ein(Quelle: WindEnergy Hamburg, wind:research)

Die WAB hat als eingetragener Verein in ihrer Mitgliederversammlung am 29.10.2020 einen neuen Vorstand gewählt und das Thema „grüner“ Wasserstoff in der WAB-Satzung verankert. Die online teilnehmenden WAB-Mitglieder wählten den zehnköpfigen Vorstand für die nächsten drei Jahre. Die gewählten Vorstandsmitglieder bestimmten den 1. Vorsitzenden und seine Stellvertreterin: Jens Assheuer, Geschäftsführer WindMW Service GmbH und Irina Lucke, Geschäftsführerin, EWE OSS Offshore Service und Solutions GmbH. Beide tauschten somit ihre bisherigen Positionen.

Wiedergewählt wurden neben Jens Assheuer und Irina Lucke auch Jean Huby (Ocean Breeze), Markus Lesser (PNE), Tim Meyerjürgens (TenneT), Norbert Giese (GeFue) und Dr. Antje Wagenknecht (FA Wind). Neu in den WAB Vorstand gewählt wurden Dennis Kruse (Deutsche Windguard), Matthias Brandt (Deutsche Windtechnik). Nach einer mehrjährigen Pause ist WAB-Gründungsvorstand Nils Schnorrenberger (bis) wieder an Bord.

Der WAB-Vorstand und die WAB-Geschäftsführerin bedanken sich bei den aus dem Vorstand ausscheidenden langjährigen Vorstandsmitgliedern Knud Rehfeldt von der Deutschen Windguard und Thomas Haukje, NW Assekuranz GmbH, für ihre langjährige Unterstützung des Innovationsclusters.

Der neue WAB-Vorstand setzt sich für eine Überarbeitung der aktuell diskutierten regulatorischen Grundlagen für die Windenergie an Land und auf See ein. „Wir sehen sowohl bei der Energiewende-Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes als auch bei der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes deutlichen Nachbesserungsbedarf vor Jahresende“, fordert der frisch gewählte WAB-Vorstandsvorsitzende Jens Assheuer. „Die anstehenden Anpassungen entscheiden über eine Schwächung der Wertschöpfungskette in Deutschland und können das Innovationspotenzial vieler heimischer Unternehmen einschränken“, ergänzt er.

„Beide Novellen werden dem Ausbaubedarf Erneuerbarer Energieerzeuger für die Energiewende nicht gerecht – weder für den zu erwartenden Stromverbrauch noch im Hinblick auf die Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff“, erläutert Geschäftsführerin Heike Winkler die Kritik des Innovationsclusters WAB e.V. an den diskutierten Gesetzesnovellen. „Es muss darum gehen, Potenziale in der nachhaltigen Energieproduktion zu heben. Die in den Novellen eingeplanten Ausbaudeckel sind für die Energiewende kontraproduktiv, so Winkler weiter.

Positiv hebt sie das neue Langfristziel hervor, vor 2050 die Treibhausgasneutralität des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich zu verankern. Nun brauche es auch schnelle verbindliche Entscheidungen, um Genehmigungsverfahren für Onshore-Wind zu beschleunigen, für Offshore-Wind Bauaktivitäten durch kurzfristige Ausschreibungen so schnell wie möglich politisch ermöglichen und das Langfristziel von 40 Gigawatt bis 2040 noch in diesem Jahr im Gesetz festschreiben.

Die Energiewende benötigt aus Sicht der WAB in ihrer Komplexität eine langfristige Roadmap, um Entwicklungen in den unterschiedlichen Sektoren optimal abstimmen und Synergien nutzen zu können. Wichtig ist zudem eine Beschleunigung des bisher geplanten Netzausbaus, als auch die Berücksichtigung der zum Teil stark verlängerten Genehmigungszeiten. Das gilt auch für das Repowering und den Rückbau.

Zudem fordert die WAB, „grünen“ Wasserstoff regulatorisch wirtschaftlich zu machen. Der Bedarf an „grünem“ Wasserstoff sollte sich auch in den Innovationsausschreibungen im EEG wiederfinden. Systemdienlichkeit ist hierbei aus WAB-Sicht ein wichtiges Auswahlkriterium. Bislang finde der „grüne“ Wasserstoff in beiden Novellen keine praktische Berücksichtigung. „Wer dieses Zukunftsthema auf die lange Bank schiebt, verhindert einen eigenen Erzeugungsmarkt für ‚grünen‘ Wasserstoff und sorgt für eine steigende Importabhängigkeit der Energiewende“, kommentiert Heike Winkler.

Weitere Hürden sollten im Hinblick der erforderlichen Ausbauziele für die Windenergie an Land und auf See dringend vermieden werden. Insbesondere im Marktdesign sollte die Branchenkritik an der „Zweiten Gebotskomponente“ berücksichtigt werden, um eine hohe Ausschreibungsbeteiligung zu erhalten. Für ein Gelingen der Energiewende müssen auch Investitions- und Betriebskosten der Zulieferindustrie berücksichtigt werden. Dafür eigen sich neben qualitativen Ausschreibungskriterien auch das Losverfahren und Differenzverträge.

Quelle:
WAB
Autor:
Pressestelle
Link:
www.wab.net/...
Keywords:
WAB, Mitgliederversammlung, Vorstand, Satzung, Wasserstoff, grün, erneuerbare Energie, offshore, Stellvertreter, CO2
Windenergie Wiki:
Repowering, Energiewende, Ausschreibungen



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