Meldung von TenneT TSO GmbH
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Gedeckelte EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde für 2021 erfordert Bundeszuschuss von 10,8 Milliarden Euro
Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage für das Jahr 2021 auf 6,500 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Um diese Deckelung zu ermöglichen, hat sie gleichzeitig einen Bundeszuschuss beschlossen, dessen Höhe von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW heute bekanntgegeben wurde. Dieser beträgt für das Jahr 2021 zur Stabilisierung der EEG-Umlage knapp 10,8 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss speist sich aus jährlichen Einnahmen aus der neuen CO2-Bepreisung im nationalen Emissionshandel sowie dem Konjunkturpaket, das die Bundesregierung im Sommer 2020 beschlossen hatte. Ohne diesen Bundeszuschuss läge die EEG-Umlage 2021 bei 9,651 ct/kWh und damit deutlich über der des Jahres 2020 (6,756 ct/kWh). Hauptgründe für diese Steigerung, die durch den Bundeszuschuss nicht wirksam wird, sind der vornehmlich Corona bedingte Verfall der Börsenstrompreise sowie der ebenfalls hauptsächlich durch die Corona-Pandemie verursachte Rückgang beim Stromletztverbrauch. So liegt der vorläufige Nettostrombedarf in Deutschland für 2020 laut aktuellem Gutachten um ca. acht Pro-zent unter dem im vergangenen Jahr für 2020 angenommenen Wert.
Gleichzeitig wurde die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2021 veröffentlicht. Sie umfasst die Kosten für den Ausbau des Offshore-Netzes in Nord- und Ostsee sowie Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber, die durch Störungen oder Verzögerungen anfallen. Die Offshore-Netzumlage 2021 sinkt im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 0,395 ct/kWh (2020: 0,416 ct/kWh).
Zur EEG-Umlage:
Als Grundlage zur Berechnung der EEG-Umlage dienen die Prognosen der im Jahr 2021 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie des zu erwartenden Stromverbrauchs. Für 2021 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag (vor Bundeszuschuss) von 33,1 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage wird von den Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Übertragungsnetzbetreiber erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG.
Für das Jahr 2021 wird im Vergleich zur Prognose 2020 eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um etwa drei Terawattstunden (TWh) auf etwa 228 TWh prognostiziert (dies entspricht einer Fördersumme von 27,9 Milliarden Euro). Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die im Vergleich zur Prognose des Jahres 2020 insbesondere marktpreisbedingt um 22,3 Prozent gesunken sind, sowie unter Berücksichtigung weiterer Kosten- und Erlöspositionen ergibt sich für 2021 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 26,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Kernumlage für 2021 von etwa 7,7 ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,8 ct/kWh auf Photovoltaik, cirka 1,8 ct/kWh auf Energie aus Biomasse, rund 1,7 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,3 ct/kWh auf Windenergie auf See.
In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie die sogenannte Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2020 um 4,1 Milliarden Euro unterdeckt. Ein Haupteinflussfaktor für diese Unterdeckung war der in 2020 unerwartet stark gesunkene Börsenstrompreis. Der Marktpreis für 2020 liegt aktuell um ca. 38 Prozent unter dem gemäß rechtlicher Vorgaben für die EEG-Umlage 2020 im letzten Jahr angesetzten Wert. Die negative Deckung des EEG-Kontos 2020 wurde bei der Bestimmung der EEG-Umlage vor Bundeszuschuss 2021 berücksichtigt und erhöht diese um etwa 1,2 ct/kWh.
Die Liquiditätsreserve wird mit zehn Prozent angesetzt, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke. Sie liegt 2021 somit bei rund 2,6 Milliarden Euro. Der Anteil der Liquiditätsreserve an der EEG-Umlage vor Bundeszuschuss beträgt etwa 0,8 ct/kWh.
Die Liquiditätsreserve dient dazu, Schwankungen auf dem EEG-Konto abzufedern. Diese Schwankungen ergeben sich aus Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien. So führen zum Beispiel besonders sonnenreiche Jahre zu höheren Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen, als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Auch sinkende Börsenpreise lassen die Vergütung für Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen stärker steigen, bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen aus dem Stromverkauf.
Diese Kostenbestandteile zusammen ergäben eine EEG-Umlage 2021 vor Bundeszuschuss in Höhe von 9,651 ct/kWh. Um die politisch vorgegebene EEG-Umlage 2021 in Höhe von 6,500 ct/kWh zu erreichen, muss der Bund knapp 10,8 Milliarden Euro davon finanzieren. Dies senkt die EEG-Umlage um knapp 3,2 ct/kWh.
Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen und regelt die Anforderungen für deren Vermarktung.
Zur Mittelfristprognose:
Zusammen mit der EEG-Umlage haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auch die EEG-Mittelfristprognose (EEG-Vorschau) veröffentlicht. Sie beinhaltet die wahrscheinliche Entwicklung der Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem EEG für die nächsten fünf Jahre. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden unter anderem Prognosedaten zur installierten Leistung, der eingespeisten jährlichen Strommenge, der an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden finanziellen Förderung sowie zum Letztverbraucherabsatz veröffentlicht. Detaillierte Information hierzu finden sich unter www.netztransparenz.de/EEG/Mittelfristprognosen/Mittelfristprognose-2021-2025
Weitere Information finden Sie hier:
- Quelle:
- TenneT
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.tennet.eu/...
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- Übertragungsnetzbetreiber, Bundesnetzagentur