2024-04-25
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Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Update: Planungssicherstellungsgesetz und kleine EEG-Novelle beschlossen – Flexprämie verlängert

Am 14.05.2020 hat der Deutsche Bundestag nach dritter Lesung das Planungssicherstellungsgesetz sowie eine Änderung des EEG beschlossen. Auch der Bundesrat erteilte in seiner Plenarsitzung am 15.05.2020, in deren Tagesordnung beide Gesetze kurzfristig aufgenommen worden waren, seine Zustimmung zum Planungssicherstellungsgesetz.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Mit Blick auf die EEG-Novelle verzichtete die Länderkammer auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Beide Gesetze hatten durch die Ausschüsse noch in geringem Umfang Änderungen erfahren (siehe hier und hier).

Widerspruchsrecht bei digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung

So sollen die Antragsteller ein Widerspruchsrecht für die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie für die Online-Konsultation bekommen sollen, wenn sie die Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen befürchten. Den Antragstellern wird daher ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt, ob sie die Möglichkeit des Gesetzes nutzen oder in Abwägung ihrer Interessen an der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hiervon Abstand nehmen wollen. Im letzteren Fall müssen die Antragsteller sich aber der Konsequenz bewusst sein, dass die Behörde dann das Genehmigungsverfahren bis zur Auslegung in den Amtsräumen aussetzen muss.

Flexprämie bis 30.06.2020 verlängert

Gute Nachricht für Betreiber von Biogasanlagen: In den Ausschussberatungen schaffte es zusätzlich eine Fristverlängerung für den Auslauf der Flexibilitätsprämie in das Gesetz. Bislang sieht Ziff. 1 Nr. 5 der Anlage 1 zum EEG einen Wegfall der Prämie ab dem 16. Kalendermonat, der auf das Erreichen des sog. Flexdeckels von 1.000 MW zusätzlich installierter Leistung folgt, vor. Nach Mitteilung der Bundesnetzagentur war der Flexdeckel im Juli 2019 ausgeschöpft (wir berichteten hier). Nach derzeitiger Rechtslage bekämen damit Biogasanlagen keine Flexibilitätsprämie mehr, wenn sie ihre Anlage nach dem 31.10.2020 flexibilisieren.

Durch die nunmehr beschlossene Neuregelung wird die Frist auf 24 Monate verlängert. Damit haben Betreiber bestehender Biogasanlagen noch bis zum 30.06.2021 Zeit, ihre Anlage zu flexibilisieren und dafür den Bonusanspruch zu erhalten.

Weiter auf der „langen Bank“ – Abschaffung des 52-GW-Deckels

Erneut nicht in das Gesetz schaffte es dagegen die Streichung des 52-GW-Deckels für nicht ausschreibungspflichtige Solaranlagen. Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe hier) wurde abgelehnt.

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
prometheus, Kanzlei, Gesetz, EEG, Änderung, Novelle, Bundestag, Bundesrat, Öffentlichkeitsbeteiligung, digital, Flexprämie
Windenergie Wiki:
MW, Bundesnetzagentur



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