2024-04-16
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/34264-prometheus-kanzlei-berater-bmu-offentlichkeitsbeteiligung-corona-update-beteiligung-auslegung-internet-anderung-genehmigung

Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Update: Corona & Windenergie – Teil 1: Genehmigungsverfahren

Erfreulicherweise hat sich nun auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten geäußert.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Das BMU hat hierzu am 03.04.2020 ein Schreiben an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) verfasst (abzurufen hier).

In diesem werden die bereits in unserer Meldung vom 02.04.2020 aufgezeigten Probleme bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren behandelt. Schwerpunkte des Schreibens sind die möglichen Probleme bei der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen sowie der Durchführung eines Erörterungstermins.

Vorschläge des BMU

Das BMU bestätigt dabei im Ergebnis unsere Vorschläge zum Umgang mit der öffentlichen Auslegung. Auch das BMU macht deutlich, dass die ausschließliche Auslegung der Antragsunterlagen im Internet im Zweifel europarechtswidrig wäre. Auf eine „körperliche“ Auslegung kann daher auch in Corona-Zeiten nicht verzichtet werden. Gleichzeitig schlägt das BMU ebenfalls vor, dass über eine telefonische Terminvereinbarung mit den Behörden vor Ort die Einsicht in die ausgelegten Unterlagen vor Ort realisiert werden könnte.

Schließlich verweist das BMU ebenfalls darauf, dass die Durchführung eines Erörterungstermins nach § 10 Abs. 6 BImSchG eine Ermessensentscheidung ist. Dabei stellt es klar, dass sowohl der Verzicht als auch die Absage von bereits angesetzten Erörterungsterminen aus gesundheitlichen Gründen ermessensfehlerfrei wäre.

Sowohl den Antragstellern als auch den Genehmigungsbehörden werden mit dem Schreiben des BMU wichtige Gestaltungspielräume für zukünftige Öffentlichkeitsbeteiligungen aufgezeigt. Das BMU schlägt allerdings keine Lösungen zu Fragen der Fehlerhaftigkeit oder Nachholung bereits veröffentlichter Bekanntmachungen vor. Bereits vergangene oder laufende Öffentlichkeitsbeteiligungen seit Anfang März sollten demnach genau überprüft werden.

Das Update bezieht sich auf Meldung vom 2. April 2020, die Sie hier finden.

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
prometheus, Kanzlei, Berater, BMU, Öffentlichkeitsbeteiligung, Corona, Update, Beteiligung, Auslegung, Internet, Änderung, Genehmigung



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