2024-04-19
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Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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Bundesrat beschließt AVV-Kennzeichnung – Albers: „Noch einige Hürden auf dem Weg zur bedarfsgesteuerten Befeuerung zu nehmen“

Die Bundesregierung beschloss Anfang Januar eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung), mit der die Grundlage für die Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen gelegt werden sollte.

Bild: Jens Meier/BWEBild: Jens Meier/BWE

Die Bundesregierung beschloss Anfang Januar eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung), mit der die Grundlage für die Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen gelegt werden sollte. In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat diese Neufassung mit marginalen Ändeurngen bestätigt. Zuletzt hatten die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi) sowie für Verkehr (BMVI) auf eine Annahme der AVV Kennzeichnung durch die Länderkammer gedrängt. Der BWE hatte sich stets für eine technologieneutrale Ausgestaltung der AVV Kennzeichnung stark gemacht, die eine Zulassung verschiedener BNK-Systeme ermöglicht und so den Wettbewerb unter den Systemherstellern anreizt.

„Es ist gut, dass die Einführung der BNK-Technologie mit der Zustimmung des Bundesrats einen weiteren wichtigen Meilenstein genommen hat. Die BNK-Technologie ist eine wichtige Maßnahme, um die Akzeptanz unserer Technologie bei BürgerInnen vor Ort zu erhöhen. Allerdings sind auf dem Weg zum seriellen Einbau an bis zu 17.500 Bestandsanlagen noch einige Hürden zu nehmen. Entscheidend ist vor allem, dass die Umrüstungsfristen für Betreiber von Windenergieanlagen realistisch und umsetzbar bleiben. Die Verabschiedung der AVV Kennzeichnung hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Plan deutlich verzögert. Wir appellieren deshalb an die Bundesnetzagentur, auch die Fristen für die Umrüstung entsprechend zu verlängern, sonst droht die Akzeptanzmaßnahme BNK zum wirtschaftlichen Risiko für Windenergieanlagenbetreiber zu werden“, macht Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie deutlich.

Hintergrund:

Im Energiesammelgesetz hat der Gesetzgeber Ende 2018 beschlossen, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Bestands- sowie Neuanlagen ab 01. Juli 2020 verpflichtend einzuführen. Den größten Teil der Zeit könnte die Nachtbefeuerung an Windenergieanlagen so ausgeschaltet bleiben und sich nur bei Bedarf anschalten, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. Als Grundlage für die Umrüstung nannte der Gesetzgeber das Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) im ersten Halbjahr 2019. Das Inkrafttreten der AVV Kennzeichnung hatte sich aufgrund ungeklärter Fragen jedoch um fast ein Jahr verzögert.

Quelle:
BWE
Autor:
Pressestelle
Link:
www.wind-energie.de/...
Keywords:
Dauerblinken, nachts, EEG, AVV, BNK, Anwohner, Akzeptanz, Luftfahrthindernis, Hürde, BWE, Verband, Hermann Albers
Windenergie Wiki:
Bundesnetzagentur



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