2024-11-22
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Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Altmaier: Energiesammelgesetz ist wichtiger Baustein für Energiewende

Der Bundestag befasste sich am Freitag in 2./3. Lesung mit dem Energiesammelgesetzes (EnSaG).

Dazu Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Mit dem Energiesammelgesetz setzen wir eine weitere Maßgabe des Koalitionsvertrages um und bringen den Ausbau der erneuerbaren Energien kosteneffizient, marktorientiert und netzsynchron voran. Wir sorgen dafür, dass weder Privatverbraucher noch die Industrie übermäßig belastet werden. In Kürze wird auch unser Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus dem Kabinett vorgelegt werden. Dieses Gesetz und das Energiesammelgesetz sind zusammen sehr wichtig, weil wir 2022 aus der Kernenergie aussteigen und momentan auch einen Ausstiegspfad aus der Kohle entwickeln.“

Zudem wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten der Akzeptanzsteigerung entwickeln soll. Denn die Energiewende kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten ins Boot geholt werden. Mit dem Gesetz werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen umgesetzt. Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen Ausschreibungsmengen um 4 GW je Technologie erhöht. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet. Zusätzlich werden in den Jahren 2019 bis 2021 technologieneutrale Innovationsausschreibungen durchgeführt. Darin werden neue Verfahren erprobt, die einen Anreiz für Projekte setzen sollen, die unser Netz stabiler machen (netz- und systemdienliche Projekte).

Um die Akzeptanz zu steigern, wird die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen eingeführt: das nächtliche Dauerblinken hat damit ein Ende. Künftig leuchten Windenergieanlagen nur noch dann, wenn tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe ist.

Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf zahlreiche europarechtliche Vorgaben umgesetzt, u.a.:

  • EEG-Privilegierung für Neuanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der Europäischen Kommission. Durch die Neuregelung erhalten 98 Prozent der Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung (d.h. nur 40 Prozent EEG-Umlage). Für ca. 200 Anlagen steigt die Umlage je nach Rentabilität graduell an. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.
  • Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) um drei Jahre bis zum Jahr 2025. Dadurch soll die Investitionsgrundlage für neue KWK-Anlagen verbessert werden. Diese Verlängerung bedarf noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
  • Absenkung der Vergütungen für neue Solaranlagen im Segment 40–750 kW: Die Kosten für Solaranlagen sind in den vergangenen Jahren stärker gefallen als die Vergütung im EEG. Dies hat zu einer deutlichen Überförderung geführt, die zu Lasten aller Verbraucher wirkt. Der Abbau dieser Überförderung ist europarechtlich zwingend vorgegeben. Für Anlagen bis 40 kW ändert sich nichts. Damit ist das Segment der privaten Haushalte nicht betroffen.
  • Weitergeleitete Strommengen: Es wird eine Schätzmöglichkeit für an Dritte weitergeleitete Strommengen geschaffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dies in einem Hinweisblatt Stromzähler zur Besonderen Ausgleichsregelung bereits angekündigt. So wird sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmen ihre Umlageprivilegien weiterhin erhalten.
  • Ermöglichung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen: Es sind beihilferechtliche punktuelle Anpassungen des Anlagenbegriffs erforderlich, um die Modernisierung großer KWK-Anlagen zu ermöglichen.
  • Netzkodex (RfG): Es wird eine Übergangsregelung für Anlagen geschaffen, die ab jetzt gekauft werden. So wird vermieden, dass diese Anlagen im April 2019 auf den dann geltenden, neuen Standard nachgerüstet und neu zertifiziert werden müssen.
  • Die Kapazitätsreserve, die die Versorgungssicherheit garantieren soll, wird an die Vorgaben der beihilferechtlichen Genehmigung angepasst und wird nun am 1. Oktober 2020 beginnen.
Quelle:
BMWi
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bmwi.de/...
Keywords:
BMWi, Energiesammelgesetz, Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsministerium, Bundestag, Wind, Solar, Sonderausschreibung, onshore, offshore, Akzeptanzsteigerung
Windenergie Wiki:
Versorgungssicherheit, KWK, Energiewende



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