Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Koalition beendet energiepolitischen Stillstand – Mengengerüst bis 2030 lässt auf sich warten
Die Koalition hat sich verständig, die im Koalitionsvertrag angekündigten Sonderausschreibungen auf drei Jahre zu strecken. Die Volumen von Innovationsausschreibungen - für die noch eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich wird - sollen innerhalb der regulären Ausschreibungsmengen abgezogen werden. Die Koalition will erst im Herbst 2019 darüber sprechen, wie sich die Ausbaupfade bis 2030 entwickeln müssen, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbarer Energien zu erreichen. Dies ist angesichts von Planungszeiten von mindestens drei bis fünf Jahren sehr spät. Dass in der Einigung die Offshore-Windenergie offenbar ganz vergessen wurde, ist ein weiteres schlechtes Signal.
„Der Koalitionsvertrag beschreibt eine sehr klare energiepolitische Agenda, deren Kernelement der beschleunigte technologiespezifische Ausbau Erneuerbarer Energien bis 2030 sein sollte. Es ist erfreulich, dass CDU/CSU und SPD nun beginnen, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Die Sonderausschreibungen im vollen Umfang beizubehalten, aber zu strecken ist ein akzeptabler politischer Kompromiss, um diese Mengen wirklich in die Umsetzung zu bringen. Innovationsausschreibungen, die eine großtechnische Anwendung innovativer Lösungen überhaupt erst ermöglichen, haben wir immer gefordert. Allerdings sollten diese, wie im EEG 2017 vorgesehen, als zusätzliche Größe zur Erreichung der Energiewendeziele ausgeschrieben werden. Hoch problematisch ist, die Innovationsausschreibungen technisch nicht zu beschreiben aber mit restriktiven Ausschreibungsregeln (u.a. technologieneutrale Marktprämie, nur 80% Bezuschlagung) zu belasten. Wir brauchen wirkliche Innovationen, die ein Zusammenspiel der verschiedenen Erneuerbare Technologien mit P2X und Speichern sowie innovativen Vermarktungskonzepten tatsächlich voranbringen.“, kommentiert Hermann Albers.
Neben der Festlegung der Sonderausschreibungsmengen soll die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ab 2020 kommen; ab 2021 auch für Bestandsanlagen. „Die vorgesehen bundeseinheitliche Regelung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung begrüßen wir. Allerdings sind vernünftig ausbalancierte Übergangsfristen erforderlich. Für den Bestand bedarf es einer ausgewogenen Flankierung“, macht Hermann Albers deutlich.
Darüber hinaus soll eine Arbeitsgruppe der Koalition über wichtige Fragen der Akzeptanz beraten und bis März 2019 konkrete Handlungsempfehlungen vorschlagen. Dabei soll vielen Akteuren die Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Auf den Sachverstand der Windenergiebranche soll dabei verzichtet werden „Eine Zukunftsbranche - die in Deutschland 160.000 Menschen Beschäftigung gibt und die international die technologische Spitze bestimmt – nicht zu beteiligen, ist unverständlich. Es ist dringend erforderlich die Energieverbände hier einzubinden“, so Hermann Albers.
Die Energiewende ist nicht nur ökonomisch und ökologisch sinnvoll, sie lässt sich auch nicht mehr zurückdrehen. Die Kohlekommission wird ein Ausstiegsdatum aus der Braunkohleverstromung vereinbaren. „Politische Mehrheiten für neue Atomkraftwerke und Kohletagebauten werden sich in Deutschland nicht mehr finden. Daher ist es notwendig, den Umbau unseres Energiesystems zügig und im Dialog mit den Menschen anzugehen. Die Energiewende braucht wieder eine positive politische Kommunikation Die Koalition macht einen kleinen Schritt, wo ein Sprung notwendig wäre“, erklärt Hermann Albers.
- Quelle:
- BWE
- Autor:
- Pressestelle
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- BWE, Einigung, Sonderausschreibung, Verband, Kommentar, Regierung, Kabinett, Gesetz, Windenergie
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