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Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibung 2018 für Windenergie an Land
Ausschreibungsvolumen unter 700 Megawatt
Das Ausschreibungsvolumen beträgt 670.161Kilowatt, da der Zubau der Pilotwindenergieanlagen des letzten Jahres anteilig von dem gesetzlich festgelegten Wert von 700 Megawatt abgezogen werden musste. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können 314.121 Kilowatt bezuschlagt werden.
Gebotstermin dieser Ausschreibung ist der 1. August 2018. Das Höchstgebot beträgt 6,3 Cent/kWh – abzugeben für den Referenzstandort, so dass die Höhe der später für den tatsächlichen Standort zu gewährenden tatsächlichen Zahlungen abweichen kann. Die Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, in dem der Zuschlagswert dem angebotenen Wert entspricht. Für Bürgerenergiegesellschaften gilt abweichend der letzte und damit höchste Zuschlag, der noch erteilt wurde.
Genehmigung ist Teilnahmevoraussetzung
Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften – ist, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. Juli 2018 registriert wurde. Die anderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, wie zum Beispiel eine verminderte Sicherheitsleistung, gelten in dieser Runde weiter.
Bieter können ihre Gebote bis Mittwoch, den 1. August 2018, 24:00, abgeben. Entscheidend ist der Zugang bei der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zu dieser zweiten Ausschreibungsrunde nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden sich unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-3.
- Quelle:
- BNetzA
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bundesnetzagentur.de/...
- Keywords:
- Bundesnetzagentur, BNetzA, Ausschreibung, Windenergie an Land, EEG, Genehmigung, BImSchG
- Windenergie Wiki:
- Megawatt