Neue Förderbestimmungen ab 2017: Kommt jetzt der Durchbruch für Erneuerbare in Ungarn?
Anfang Januar dieses Jahres folgte dann die seit 2011 erwartete Reformierung des nationalen Fördersystems für erneuerbaren Strom. Im Rahmen des „RES Legal Europe“ Projekts der Europäischen Kommission konnten die gesetzlichen Änderungen nicht nur in Ungarn, sondern in allen Mitgliedsstaaten der EU und weiteren ausgewählten Ländern zum Jahreswechsel erneut analysiert und vergleichbar gemacht werden.
„Spannend erscheint uns an den neuen ungarischen Förderkonditionen die Einführung des Ausschreibungssystems für Anlagen ab 1 MW, das zu einem bestimmten Prozentsatz auch eine Öffnung für ausländische Projekte vorsieht“, sagt Flora Borek, die im Auftrag der Abteilung für Politikberatung bei eclareon die Rahmenbedingungen untersucht hat. Probeausschreibungen, die für Ende 2016 vom Nationalen Entwicklungsministerium vorgesehen waren, haben jedoch bisher nicht stattgefunden. Es fehlt daher an Erfahrungswerten, weshalb die Analyse der Umsetzung des Regelwerks 2017 Priorität haben wird.
„Es ist zunächst begrüßenswert, dass Ungarn den Vorschriften der Kommission für staatliche Beihilfen Folge leistet, wonach ab 2017 Ausschreibungen zum Erhalt einer Förderung eingeführt werden sollen. Im Bereich der Windkraft sind in Ungarn Ausschreibungsverfahren sogar seit 2009 theoretisch Pflicht. In der Praxis wurde bisher jedoch kein solches Verfahren durchgeführt, der Ausbau der Windkraft stagniert komplett. Zudem hat die Regierung per Dekret den weiteren Zubau bis 2018 praktisch unterbunden. Es besteht keine Garantie, dass so etwas nicht bei anderen Technologien auch passiert“, fährt Flora Borek fort.
Ein Spielraum zur Spekulation bleibt
Die neuen Regelungen im Rahmen des METÁR lassen ebenfalls einen gewissen Spielraum zur Spekulation: Es bleibt beispielsweise unklar, wie hoch die jährlich ausgeschriebenen Kapazitäten sein werden, beziehungsweise wann die ersten Ausschreibungen erfolgen. Das neue System kann hingegen nur funktionieren, wenn der Ablauf zumindest bis 2020 klar definiert ist – Ungarn muss schließlich seiner Pflicht nachkommen, im heimischen Gesamtenergieverbrauch mindestens 13% durch Erneuerbare zu decken. Aktuell liegt der Anteil bei etwa 10.5%, wobei der Großteil durch Biomassenutzung im Wärmesektor abgedeckt wird. „Die Europäische Kommission schreibt den Mitgliedsstaaten nicht vor, wie sie ihre nationalen Ziele für erneuerbare Energien bis 2020 erfüllen sollen. Ungarn scheint überwiegend den zunächst einfacheren Weg über die Nutzung der Biomasse gewählt zu haben, obwohl der Einsatz rohstoffunabhängiger Technologien wie Windkraft durchaus effizienter sein kann“, stellt Robert Brückmann, Leiter der Abteilung für Politikberatung bei eclareon, fest. Um im Rahmen des neuen Fördersystems einen nennenswerten Effekt zu erzielen, müssten erste Ausschreibungen schnellstmöglich erfolgen – zumal das nationale Ziel mit 14.65% an Erneuerbaren im Gesamtenergieverbrauch noch ambitionierter ist. „Es bleibt abzuwarten, wie sich die Politik der ungarischen Regierung verändern wird, wenn nach 2020 voraussichtlich keine individuellen nationalen Ziele mehr vorgesehen sind, “ gibt Robert Brückmann zu bedenken.
Neues Fördersystem – alte Probleme?
Trotz größerer Mühe um regulatorische Klarheit ist es kaum nachvollziehbar, warum die Einführung eines übergreifenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht erreicht wurde – dieses war nämlich bereits seit 2011 im Rahmen des METÁR geplant. Zudem bleibt unklar, inwiefern das neue Ausschreibungssystem zur besseren Planbarkeit einer Investition beitragen kann. Denn in der Vergangenheit hat beispielsweise der Umgang mit Ausschreibungen für EU-Fördergelder im Bereich der Erneuerbaren bzw. Energieeffizienz gezeigt, dass noch Optimierungsbedarf besteht. Oft wurden nämlich Investitionsbudgets etwa für neue Anlagen angekündigt und ohne Begründung wieder zurückgezogen oder auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Für das Funktionieren des Ausschreibungssystems im Rahmen der Fördertarifvergabe besteht zumindest in regulatorischer Hinsicht bisher auch keine Garantie.
Größere Planungssicherheit für kleine Anlagen
Immerhin bietet das regulatorische Umfeld für Anlagen unter 1 MW größere Planungssicherheit als im alten Fördersystem: Die geförderte Abnahmemenge für Technologien wie Photovoltaik, Biomasse und Biogas sowie das jährliche Budget wurden inzwischen klar definiert. Kleine Anlagen bis 0.5 MW profitieren weiterhin von der gesetzlichen Abnahmepflicht: In ihrem Fall ist der Netzbetreiber wie bisher im alten System zur Abnahme des Stroms zu einem festgelegten Preis und dessen Weiterverkauf verpflichtet. Jenseits dieser Größe greift jedoch das Prämiensystem, und Stromerzeuger müssen den Weiterverkauf selbst organisieren sowie die Kosten für die Netzbilanzierung tragen. Der Netzbetreiber ist jedoch verpflichtet, die gesetzlich definierte „grüne“ Prämie für die Abnahme des Stroms zu entrichten.
Zu RES Legal Europe
RES Legal Europe ist die zentrale Informationsdatenbank der Europäischen Kommission zu Fragen der Förderung von erneuerbaren Energien in der EU. Das Projekt wurde konzipiert, umgesetzt und fortlaufend durch die eclareon GmbH aktualisiert. Basierend auf den Erkenntnissen des aktuellen Folgeprojekts ist es inzwischen möglich, fundierte Schlüsse aus den gesetzlichen Änderungen für 2017 – beispielsweise in Ungarn – zu ziehen. „Besonders der Vergleich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen umliegender Staaten wie Österreich ermöglicht es, die Reformen in Ungarn im Bezug auf das Fördersystem für erneuerbare Energien zu interpretieren. Daher ist die Datenbank nicht nur für Wissenschaftler, sondern auch für Investoren zur Entscheidungsfindung enorm hilfreich“, meint Flora Borek, Mitarbeiterin bei eclareon. Sie ist sowohl für die Aktualisierung des ungarischen als auch des österreichischen Profils verantwortlich.
In den meisten Fällen bieten Länder überhaupt keine Übersetzung ihrer nationalen Gesetzestexte an, weswegen die Online-Datenbank die erste Anlaufstelle dafür im Bereich der erneuerbaren Energien ist. So sind ebenfalls die aktuellen Rahmenbedingungen des neuen ungarischen Fördersystems demnächst dort in englischer Sprache kostenlos einsehbar. Dabei war die Analyse des „METÁR1“ vergleichsweise aufwendig, da es in Ungarn kein übergreifendes Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien gibt wie zum Beispiel in Deutschland oder Österreich: Einzelne Elemente, unter anderem zur Kostenträgerschaft oder zu Fördertarifen, liegen sowohl im Elektrizitätsgesetz als auch in einzelnen Regierungs-, Ministerial- bzw. Autoritätsdekreten vor.
Die Online-Datenbank RES Legal ist kostenlos zugänglich unter: http://www.res-legal.eu/
1 METÁR - Megújuló Alapú Villamos Energia Támogatási Rendszer (Fördersystem für erneuerbare Elektrizität/Support Scheme for Renewable Electricity)
- Quelle:
- eclareon GmbH
- Autor:
- Robert Brückmann
- Email:
- rb@eclareon.com
- Link:
- www.eclareon.com/...
- Keywords:
- Ungarn, erneuerbare Energien, Förderbestimmung, Europäische Kommission
- Windenergie Wiki:
- MW, Ausschreibungen