Meldung von NABU - Naturschutzbund Deutschland
Zum Branchenprofil von
Stromnetzplanung für die Ostsee fragwürdig
Die Offshore-Windkraft gilt als wichtige regenerative Energiequelle. Doch Bau, Betrieb und Netzanbindung von Offshore-Windkraftanlagen gefährden Meeressäuger und Vögel erheblich. Ihr Ausbau in der Ostsee muss daher auf ein Minimum beschränkt werden.
In Deutschland und Europa muss das vorhandene Stromnetz angepasst und erweitert werden. Dabei sollte der Ausbaubedarf aus ökologischen wie ökonomischen Gründen auf ein Minimum begrenzt werden, das den notwendigen Ausgleich von Stromerzeugung und Stromverbrauch gewährleisten kann.
Die Übertragungsnetzbereiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die ersten Entwürfe des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030 zusammen mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2030 veröffentlicht. Der NABU begrüßt das Angebot zur Stellungnahme zu den vorliegenden Entwürfen und erwartet, dass ÜNB und Bundesnetzagentur (BNetzA) die Kritikpunkte und Fragen in transparenter und nachvollziehbarer Form aufgreifen und beantworten.
Grundlage der aktuellen Stromnetzplanung ist der 2016 von der BNetzA genehmigte Szenariorahmen 2030 zum Stromnetzausbau. Die Szenarien mit dem Zieljahr 2030 unterscheiden sich darin, wie schnell die Energiewende in den Bereichen Stromerzeugungsmix, Stromverbrauch sowie innovative Technologien, Speichertechnologien und Flexibilitätsoptionen voran kommt. Das Volumen der Netzausbaupläne hat sich gegenüber dem vorherigen NEP 2025 erhöht.
Gesamtkonzept für naturverträgliche Energiewende fehlt
Der NABU begrüßt den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch die Offshore-Windkraft gilt als wichtige regenerative Energiequelle. Doch Bau, Betrieb und Wartung von Offshore-Windkraftanlagen gefährden Meeressäuger, Vögel und Fische erheblich. Die bisherige Planung der Offshore-Windparks ist aus NABU-Sicht aufgrund von Fehlern der Behörden anfechtbar. Insbesondere das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Genehmigungsbehörde hat es bisher versäumt, in Abstimmung mit den Fachbehörden des Bundes und der Länder dafür sorgen, dass den Zielen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und dem nationalen und europäischen Natur-und Artenschutz in den Genhemigungs-Verfahren Rechnung getragen wird. Durch die massive Ausweisung eigener Vorranggebiete für Offshore-Windparks verstärkt die Landesplanung aus Mecklenburg Vorpommern diese Probleme zusätzlich. Es ist zwingend notwendig in Absprache mit den jeweiligen Akteuren auf Bundesebene zu klären, welche Rolle die Offshore-Windenergie bei der Energieversorgung der Bundesländer und im nationalen Kontext der Energiewende leisten kann und soll.
Landesplanung Mecklenburg-Vorpommerns verschärft Probleme
In der bisherigen Netzanbindungs-Planung war bis 2025 eine installierte Leistung von Offshore-Windparks in der Ostsee von 1,9 GW vorgesehen (Szenario B 2035). Die aktuellen Szenarien gehen schon bis 2030 von einer Leistung von 3,1 bis 3,3 GW aus. Die ÜNB geben an, sich an Einschätzungen durch das BSH und, im Fall der Ostsee, das Land Mecklenburg-Vorpommern gehalten zu haben. Für den NABU fehlt hier eine valide Grundlage für die Stromnetzentwicklung, die einer bundesweiten Planung für eine naturverträgliche Energiewende gerecht wird.
Keine weiteren Offshore-Windparks in der Ostsee
Insgesamt sieht der NABU für die Ostsee kein Potenzial für weitere Offshore-Windparks über die bisher genehmigten hinaus. Und selbst unter den bereits genehmigten oder in Planung befindlichen Parks sind einige aus naturschutzfachlicher Sicht problematisch, wie bereits in Stellungnahmen zu den jeweiligen Parks deutlich gemacht wurde. Zu diesen Parks zählen beispielsweise Gennaker, Arkonabecken Südost und Arcadis Ost. Nach Auffassung des NABU ist die deutsche Ostsee aufgrund ihrer besonderen hydrographischen, ökologischen und raumordnerischen Situation vom weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft über das bereits genehmigte Maß auszunehmen.
Die Ostsee gehört zu den Meeresgebieten, die weltweit am stärksten durch menschliche Aktivitäten und Einflüsse belastet sind. Neben den unmittelbaren Effekten für Schutzgebiete würden die vorgesehenen Windparks eine Barrierewirkung für den Vogelzug entfalten, der sich insbesondere in der Achse Rügen-Schonen konzentriert. Es drohen ernsthafte Auswirkungen auf Zug- und Rastvögel sowie den Schweinswal. Da die Vorranggebiete für die Offshore-Windenergie der Ostsee aus naturschutzfachlicher Sicht nicht tragbar erscheinen, ist auch der Bedarf für eine Netzanbindung in diesem Bereich fragwürdig.
- Quelle:
- NABU
- Autor:
- Tina Mieritz
- Link:
- www.nabu.de/...
- Windenergie Wiki:
- Windpark, Offshore, Energiewende, Bundesnetzagentur