2024-12-22
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Windwärts kritisiert zu geringe Ausbaumengen der Onshore-Windenergie durch BMWi

Lob und Kritik an den Vorschlägen des BMWi

Die Windwärts Energie GmbH begrüßt die im fortgeschriebenen Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschlagene Ausnahmeregelung für Bürgerenergieprojekte. Die hannoversche Projektentwicklungsgesellschaft hebt besonders hervor, dass das Wirtschaftsministerium die schutzwürdigen Akteure klar definiert und die Ausnahmereglung auf lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften begrenzt. "Eine solche Regelung ist dann sinnvoll, wenn sie wirklich dazu beiträgt, Windenergie in Bürgerhand zu unterstützen und so die Akzeptanz vor Ort zu fördern", so Lothar Schulze, Geschäftsführer von Windwärts. Wenn für lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften die Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als Bedingung für die Teilnahme an Ausschreibungen entfällt, werden die Vorlaufkosten und damit das finanzielle Risiko reduziert.

Weitergehende Ausnahmeregelungen etwa nach einer Befreiung von der Ausschreibungspflicht für kleinere Akteure, hält Windwärts nicht für sinnvoll. Das Unternehmen verweist darauf, dass es umfassende Möglichkeiten der Kooperation und der Bürgerbeteiligung auch an Projekten gibt, die von größeren Gesellschaften entwickelt werden. "Bürgerbeteiligung an der Windenergie kann verschiedene Formen annehmen", so Schulze. "Es gibt keinen Grund, ein bestimmtes Modell zu bevorzugen und so die gewünschte Preisfindung am Markt von vornherein zu verzerren." Windwärts betont, dass das Unternehmen für Kooperationen offen ist und zum Beispiel Planungs- und Baudienstleistungen anbietet.

Kritik an geplanten Ausschreibungsmengen und Höchstpreisen

Deutlich weniger zufrieden ist Windwärts allerdings mit anderen Eckpunkten des Wirtschaftsministeriums. Das Unternehmen kritisiert vor allem, dass der weitere Ausbau der Windenergie an Land durch die gegenüber dem jetzigen Stand des EEG deutlich reduzierte Zubaumenge massiv gefährdet wird. Die Windenergie an Land wird nach den Plänen des Ministeriums zur Restgröße der Energiewende, deren Ausbau sich danach richten soll, was nach dem festgelegten Zubau an Offshore-Windenergie und Photovoltaik übrig bleibt. "Die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien sind keine ehrgeizigen Vorgaben mehr, sondern sollen in Zukunft offenbar dazu dienen, den Ausbau der Windenergie an Land zu deckeln", sagt Lothar Schulze. "Wieso ausgerechnet die kostengünstigste Form der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien so beschnitten werden soll, leuchtet nicht ein." Windwärts fordert daher, das Ausbauziel für die erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 55 Prozent an der Stromerzeugung bis 2025 zu erhöhen und der Windenergie an Land wie bislang einen festen Ausbaukorridor zuzuweisen, der eine Mindestgröße von 2.500 Gigawatt netto pro Jahr nicht unterschreiten darf. Ansonsten droht der erfolgreichen mittelständisch geprägten Windkraft-Branche in Deutschland der Verlust von Arbeitsplätzen und der technologischen Wettbewerbsfähigkeit auf den wachsenden internationalen Märkten.

Windwärts spricht sich darüber hinaus gegen einen gesetzlich festgelegten Höchstpreis aus. Dieser steht nicht nur einer marktwirtschaftlichen Preisfindung entgegen, sondern verhindert auch, dass die durch die Ausschreibungen entstandenen zusätzlichen Risiken in der Preisfindung ihren Niederschlag finden können.

Lothar Schulze fasst die Position des Unternehmens so zusammen: "Das Problem an den Vorschlägen des BMWi sind nicht die Ausschreibungen an sich oder die vermeintliche Bedrohung der Akteursvielfalt. Das Problem ist vielmehr, dass offenbar der Ausbau der Windenergie an Land politisch ausgebremst werden soll. Das ist mit den Zielen der Energiewende aber nicht zu vereinbaren."

Quelle:
Windwärts
Link:
www.windwaerts.de/...
Windenergie Wiki:
Offshore, Energiewende, Ausschreibungen




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