Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Länderöffnungsklausel fällt bei Anhörung im Bundestag durch
"Weder trage der Gesetzentwurf zu mehr Akzeptanz bei, noch werde er den Anforderungen der Energiewende gerecht. Selbst den Zielen der Bürgerinitiativen wird mit dem diesem Gesetz kein Dienst erwiesen, wenn sie die Energiewende wirklich wollen. Deshalb erwarten wir, dass sich die Abgeordneten des Bundestages noch einmal intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen“, forderte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie, der darauf hinwies, dass auch alle zuständigen Fachausschüsse des Bundesrates den Gesetzentwurf bereits abgelehnt haben. Der Vorsitzende des juristischen Beirates des Bundesverbands WindEnergie, Franz-Josef Tigges, konnte vor den Abgeordneten die ablehnende Position des Verbandes erläutern.
„Mit dem Gesetzesvorstoß wird in ein bewährtes gesetzliches Regelwerk eingegriffen. Die angedachten Änderungen kollidieren massiv mit den Planungsrechten der Kommunen und stehen im Widerspruch zu immissionsschutzrechtlichen Regelungen, die bislang in den Genehmigungsverfahren zur Anwendung kamen. Zudem wurde zu recht auf massive verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen, weil u.a. die Gefahr besteht, dass für die Windenergie künftig kein substantieller Raum mehr zur Verfügung steht. Gerade die über 20 Jahre erprobten und erfolgreichen Instrumente der Regionalplanung haben zu Abständen geführt, die einerseits fachliche Kriterien genügen und andererseits die örtliche Situation und Besonderheiten berücksichtigen. Die so geschaffene Akzeptanz würde mit der Länderöffnungsklausel untergraben. Das alles steht im absoluten Gegensatz zur Energiewende, die einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung hat“, machte Hermann Albers deutlich.
- Quelle:
- Bundesverband WindEnergie
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- info@wind-energie.de
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- www.wind-energie.de/...
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- Energiewende