Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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BWE: Länderöffnungsklausel führt zu Rechtsunsicherheit – Bundesregierung soll Gesetzgebungsverfahren neu starten
"Die auf der Vereinbarung im Koalitionsvertrag fußende Gesetzesinitiative droht der Windenergie an Land den Garaus zu machen“, so die Präsidentin des Bundesverbandes WindEnergie, Sylvia Pilarsky-Grosch.
Der BWE hat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Darin wird der Gesetzesvorstoß abgelehnt. Der Gesetzesentwurf macht die fortbestehende Regelung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB praktisch funktionslos, so dass von der Öffnungsklausel Gebrauch machendes Landesrecht einen Normkollisionsfall im Verhältnis zu höherrangigem Bundesrecht darstellt. Der Gesetzesentwurf birgt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung die Gefahr, dass jede Anwendung durch ein Land ins Leere geht, weil die beabsichtigte Regelung nicht den nach wie vor bestehenden Anforderungen nach einem Mindestmaß an Positivflächen in den einzelnen Gemeindegebieten des jeweiligen Landes genügt.
„Wir lehnen daher eine willkürliche Erweiterung von Abständen ab. Die CSU hat durch Herrn Ramsauer inzwischen aussprechen lassen, was das Ziel ihrer breiten Torpedierung einer vernünftigen Neuausrichtung der Energiepolitik ist. Sie will ganz offenbar den Atomkonsens erneut in Frage stellen. Dagegen beziehen wir klar Position. Wir schlagen dem Gesetzgeber allerdings auch zwei Alternativen vor, die Wertungswidersprüche vermeiden, die Länderöffnungsklausel inhaltlich begrenzen und die Ausbauziele des EEG nicht gefährden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist untauglich und gefährdet den Rechtsfrieden. Die Bundesregierung sollte das Gesetzgebungsverfahren neu starten“, forderte Sylvia Pilarsky-Grosch.
- Quelle:
- Bundesverband WindEnergie e.V.
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- Energiewende, BWE