Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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04.08.2010
Kabinett/Erneuerbare Energien
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen vorgelegten Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie beschlossen. Darin geht die Bundesregierung davon aus, dass das verbindliche Ziel von 18 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahre 2020 nicht nur erreicht, sondern mit einem erwarteten Anteil von knapp 20 Prozent sogar übertroffen wird. Heute liegt der Anteil der Erneuerbaren bei 10 Prozent. Röttgen: „Der Weg ins regenerative Zeitalter ist ehrgeizig und technisch anspruchsvoll. Um unsere Ziele zu erreichen, muss auch die Energieeffizienz deutlich steigen. Zudem ist für den erwarteten Ausbau der Offshore-Windenergie und den wachsenden Stromhandel auch der Ausbau der Stromnetze und der Speicherkapazitäten erforderlich. Hier wird das Energiekonzept der Bundesregierung deutliche Akzente setzen.“
Für die einzelnen Sektoren ergeben sich im Aktionsplan für 2020 ein Anteil von 15,5 Prozent erneuerbaren Energien im Bereich Wärme/Kälte, ein Anteil von 38,6 Prozent am Strom und ein Anteil von 13,2 Prozent im Verkehr. Bei diesen Ausbauzahlen wie auch bei dem Gesamtwert von 19,6 Prozent handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen und Erwartungen. Im Hinblick auf das verbindliche Ziel von 18 Prozent hat sich die Bundesregierung bereits vor Erstellung des Aktionsplans Sektorziele gesetzt und diese in Gesetzen verankert. So sollen bis 2020 mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch und 14 Prozent im Wärmebereich erreicht sein. Diese Sektorziele haben weiterhin Gültigkeit.
Im Nationalen Aktionsplan führt die Bundesregierung im Detail die bestehenden und geplanten Maßnahmen, Instrumente und Politiken der Bundesregierung zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf. Die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen und Instrumente, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sind bereits im Kern etabliert, werden jedoch auch zukünftig kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.
Hintergrund: Der Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energie ist die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG). Die EU-Mitgliedstaaten müssen anhand eines vorgegebenen Musters einen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie mit Maßnahmen und Ausbaupfaden zur Erreichung des verbindlichen nationalen Ziels vorlegen. Die Angaben des Nationalen Aktionsplans werden im weiteren Rahmen der Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission aktualisiert.
Der Aktionsplan sowie weitere Hintergrundinformationen zur EU-Richtlinie für erneu-erbare Energien stehen im Internet unter www.erneuerbare-energien.de zur Verfügung.
Für die einzelnen Sektoren ergeben sich im Aktionsplan für 2020 ein Anteil von 15,5 Prozent erneuerbaren Energien im Bereich Wärme/Kälte, ein Anteil von 38,6 Prozent am Strom und ein Anteil von 13,2 Prozent im Verkehr. Bei diesen Ausbauzahlen wie auch bei dem Gesamtwert von 19,6 Prozent handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen und Erwartungen. Im Hinblick auf das verbindliche Ziel von 18 Prozent hat sich die Bundesregierung bereits vor Erstellung des Aktionsplans Sektorziele gesetzt und diese in Gesetzen verankert. So sollen bis 2020 mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch und 14 Prozent im Wärmebereich erreicht sein. Diese Sektorziele haben weiterhin Gültigkeit.
Im Nationalen Aktionsplan führt die Bundesregierung im Detail die bestehenden und geplanten Maßnahmen, Instrumente und Politiken der Bundesregierung zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf. Die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen und Instrumente, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sind bereits im Kern etabliert, werden jedoch auch zukünftig kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.
Hintergrund: Der Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energie ist die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG). Die EU-Mitgliedstaaten müssen anhand eines vorgegebenen Musters einen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie mit Maßnahmen und Ausbaupfaden zur Erreichung des verbindlichen nationalen Ziels vorlegen. Die Angaben des Nationalen Aktionsplans werden im weiteren Rahmen der Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission aktualisiert.
Der Aktionsplan sowie weitere Hintergrundinformationen zur EU-Richtlinie für erneu-erbare Energien stehen im Internet unter www.erneuerbare-energien.de zur Verfügung.
- Quelle:
- Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
- Link:
- www.bmu.de/...
- Windenergie Wiki:
- Offshore