2024-11-21
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/46365-bdew-zum-sonderbericht-des-bundesrechnungshofs-zum-stand-der-energiewende

Meldung von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.


BDEW zum Sonderbericht des Bundesrechnungshofs zum Stand der Energiewende

"Bundesrechnungshof schießt mit seiner Generalkritik über das Ziel hinaus"

Bild: PixabayBild: Pixabay

Der Bundesrechnungshof hat heute einen Sonderbericht zum Stand der Energiewende herausgegeben. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Bei aller berechtigten Kritik in einzelnen Punkten: Der Bundesrechnungshof schießt mit seiner Generalkritik über das Ziel hinaus.

Es sind sehr wohl Energiewende-Fortschritte sichtbar: Die Bedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich haben sich deutlich verbessert. Im vergangenen Jahr hatten Erneuerbare Energien erstmals einen Anteil von über 50 Prozent an der Stromversorgung Deutschlands. Auch beim Stromnetzausbau gibt es erkennbare Fortschritte. Es ist klar, dass es weitere Vereinfachungen bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren geben muss. Dies fordert die Energiebranche mit Nachdruck ein. Dazu gehört auch, die Unternehmen endlich von Bürokratie zu entlasten. Der BDEW hat hierzu eine Reihe sehr konkreter Vorschläge gemacht.

Eine „Versorgungslücke“ im Stromsystem, wie sie der Bundesrechnungshof befürchtet, sehen wir nicht. Die Bundesregierung muss aber jetzt Tempo machen, um den Zubau wasserstofffähiger Gaskraftwerke zu ermöglichen. Denn das ist eine von mehreren zentralen Grundvoraussetzungen dafür, dass die Bundesregierung ihr Ziel eines vorgezogenen Kohleausstiegs erreicht. Die Gefahr bei einem verzögerten Ausbau von wasserstofffähigen Kraftwerken liegt nicht in einer Gefährdung der sicheren Stromversorgung, sondern in einer Gefährdung des vorgezogenen Kohleausstiegs. Ohne Zubau wird dies nicht möglich sein.

Zur Frage der Stilllegung bestehender Kraftwerke gibt es seit Jahren ein geordnetes Verfahren: Kraftwerksbetreiber müssen eine geplante Stilllegung einer Stromerzeugungsanlage mindestens ein Jahr vorher bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die Bundesnetzagentur prüft dann gemeinsam mit den Stromübertragungsnetzbetreibern, ob dieses Kraftwerk für Netzstabilität und Versorgungssicherheit gebraucht wird. Ist das der Fall, kann das Kraftwerk nicht einfach stillgelegt werden, sondern wird in die sogenannte Netzreserve überführt. Das Kraftwerk muss dann weiterhin für die Stromerzeugung zur Verfügung stehen.

Aus unserer Sicht muss die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Hinblick auf die Kraftwerksplanung und gesicherte Erzeugungskapazitäten bedacht werden – gerade auch deshalb, weil 10 Gigawatt gesicherte Leistung tatsächlich zu wenig sind. Die KWK leistet neben der Stromerzeugung ebenso einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit wärmeseitig – und darüber hinaus auch zur Absicherung der Wärmewende. Mit einer Weiterentwicklung des KWK-Gesetzes über das Jahr 2026 hinaus und hin zu klimaneutralen Brennstoffen wie Wasserstoff kann die Kraft-Wärme-Kopplung die Kraftwerksstrategie zum Aufbau von steuerbarer Erzeugungskapazität und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme flankieren.“

 

 

Quelle:
BDEW
Autor:
Jan Ulland
Email:
presse@bdew.de
Link:
www.bdew.de/...
Windenergie Wiki:
Versorgungssicherheit, KWK, Energiewende, Bundesnetzagentur



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