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Erneuerbare Energien – EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf eine Reform des Strommarkts
Stromkunden in der EU sollen künftig stärker vor Strompreis-Schwankungen geschützt werden. Die EU-Energieminister haben sich am 17.10.2023 hierfür auf eine Reform des gemeinsamen Strommarktes geeinigt (zur Pressemitteilung des BMWK). Die Reform zielt darauf ab, die Strompreise von den Preisen fossiler Energieträger stärker zu entkoppeln und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Das Ziel: Preisstabilität durch zweiseitige Differenzverträge (CFD)
Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Verordnung im Kern sogenannte zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, kurz: CFD) vor. Danach vereinbaren die öffentliche Hand, d.h. Behörden, und Stromerzeuger für eine bestimmte Zeit einen festen Preiskorridor. Liegt der Strompreis am Markt unter der vereinbarten Grenze, gleicht der Staat die Differenz an den Stromerzeuger aus. Liegt der Preis wiederum über der Obergrenze, zahlen die Stromerzeuger an den Staat. Damit würden Übergewinne automatisch abgeschöpft, die als zusätzliche Mittel für den Ausbau der Erneuerbaren Energien umverteilt werden können.
Das Problem: Förderung von Atomenergie und Kohle
Der Kompromiss sieht vor, dass CFDs für langfristige Verträge mit öffentlicher Finanzierung zur Regel werden sollen - bedingungslos aber nur für Investitionen in neue Windkraftwerke, Photovoltaikanlagen, Geothermie, Wasserkraft ohne Stausee und Kernenergie. Dass sich bei der Förderung auch für die Atomenergie und Kohle entschieden wurde, ist aus Sicht des BEE der falsche Schritt. Die mögliche Subventionierung bestehender Atomkraftwerke – insbesondere in Frankreich – war deshalb bis zuletzt Konfliktthema in den Verhandlungen. Dem Kompromiss zufolge soll die Subvention für bestehende Anlagen möglich sein, jedoch mit Klauseln, die die Wahrung des fairen Wettbewerbs vorschreiben, um damit mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Ausblick: Negative Auswirkungen auf EE-Anlagen nicht auszuschließen
Positiv hervorzuheben sind zwar die mit den CFDs verbundenen langfristigen Abnahmegarantien für die Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien. Dadurch wird die Planungssicherheit erhöht. Durch die Abnahmegarantie zu einem vorab festgelegten Preis muss der Strom aber auch bei hohen Marktpreisen zu günstigen Konditionen abgegeben werden. Der BEE sieht hier große Risiken und sogar die Möglichkeit die Energiewende zu verlangsamen.
Ob der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die geplante Reform wie erhofft gefördert wird oder durch zu geringe Markpreise leidet – bleibt abzuwarten. Im nächsten Schritt müssen sich nun der Rat der Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf eine gemeinsamen Regelungsinhalt der Verordnung verständigen.
- Quelle:
- Maslaton
- Autor:
- Pressestelle
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- Maslaton, Kanzlei, Anwalt, EU, Finanzierung, Strommarkt, Design, Reform, Schwankung
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