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Abschöpfung von Überschusserlösen: energy consult unterstützt Windparkbetreiber bei der Ermittlung von Erlösabschöpfungsbeträgen
Bei den erneuerbaren Energien ist der Abschöpfungsbetrag für jede einzelne Anlage ab 1 MW individuell zu berechnen. Die Anlagenbetreiber werden nicht nur finanziell in die Pflicht genommen, sondern müssen auch die Abschöpfungsbeträge selbst berechnen und melden, was zu erheblichem Umsetzungsaufwand führt. Die Erlösabschöpfung gilt rückwirkend zum 01. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023.
Energy consult unterstützt Sie als Anlagenbetreiber nicht nur bei den bürokratischen Meldungen und Berechnungen, sondern prüft auch effektiv für jede Anlage die Möglichkeiten des Wahlrechts gemäß §18 StromPBG. Unser Ziel ist es, den geringstmöglichen Abschöpfungsbetrag für Sie zu erzielen.
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- Quelle:
- energy consult
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.energy-consult.net/...
- Keywords:
- energy consult, Überschusserlös, Windpark, Betreiber, Ermittlung, Angebot, Notfallmaßnahme, EU, Deutschland, Abschöpfung
- Windenergie Wiki:
- MW