Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Wichtige Frist für KRITIS-Betreiber
Original Pressemeldung TÜV Süd AG:
Ab 1. Mai 2023 müssen Systeme zur Angriffserkennung implementiert und von unabhängiger Seite geprüft sein
KRITIS-Betreiber müssen Systeme zur Angriffserkennung etablieren, um ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Attacken zu verbessern. Das schreibt das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor. Für die Betreiber ist Eile geboten, denn das Gesetz verlangt einen Nachweis der unabhängigen Prüfung der Systeme.
TÜV SÜD erinnert die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) daran, dass die Frist zur Implementierung von Systemen für Angriffserkennung (SzA) in Kürze ausläuft. Das „Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“, oft auch als IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) bezeichnet, mit dem u.a. BSIG und EnWG geändert wurden, hat entsprechende Regelungen geschaffen. Nach dem IT-SiG 2.0 müssen betroffene... ... Mehr: Original Pressemeldung TÜV Süd AG
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