Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Ökostromerzeuger reichen Beschwerde gegen Erlösabschöpfung ein
Original Pressemeldung LichtBlick:
Verfassungsbeschwerde eingereicht: Erlösabschöpfung ist eine unzulässige Sonderabgabe
LichtBlick hat gemeinsam mit 25 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrift der renommierten Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen.
Dazu erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet. Und es ist sinnvoll, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu beteiligen. Die Erlösabschöpfung ist jedoch das falsche Instrument. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften... ... Mehr: Original Pressemeldung LichtBlick
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