2024-12-27
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Meldung von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.


BDEW zu den heutigen Anhörungen zu Gas- und Strompreisbremse: „Gesetzentwürfe brauchen ein Machbarkeits-Update“

Im Bundestag finden heute Anhörungen zur Strompreisbremse und zur Gas-/Wärmepreisbremse statt. Hierzu ist als Sachverständige auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung geladen. Sie erklärt:

„Die Gas-/Wärme-Preisbremse und die Strompreisbremse sind wichtige Instrumente, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen angesichts der hohen Energiepreise schwierigen Zeiten zu unterstützen. Damit die Entlastungen tatsächlich bei den Menschen ankommen, muss eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung der Preisbremsen im Mittelpunkt stehen. Dieses Ziel ist in den in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfen jedoch leider nicht zu erkennen. Die Gesetzentwürfe brauchen deshalb ein Machbarkeits-Update!
Insbesondere das Gesetz zur Strompreisbremse ist an vielen Stellen äußerst komplex, unpräzise und bürokratisch. Eine rasche Umsetzung ist in der aktuell vorgesehenen Form nicht möglich. Im parlamentarischen Verfahren muss das Gesetz daher noch umfangreich überarbeitet werden. Der BDEW hatte sich hier daher von Anfang an für eine Erlösabschöpfung über eine Steuer bzw. Abgabe eingesetzt. Dies wäre deutlich einfacher und schneller umsetzbar gewesen. Hoheitliche Aufgaben kann zudem am besten der Staat selbst ausführen. 
Positiv ist, dass die Bundesregierung offenbar einige der Probleme bereits erkannt hat. So enthält der Regierungsentwurf an einigen Stellen Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf: Die Mehrerlösabschöpfung wird jetzt richtigerweise zeitlich enger begrenzt und Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft werden nicht mehr von den Entlastungen der Preisbremsen ausgeschlossen.
Damit die Energiepreisbremsen aber tatsächlich fristgerecht umgesetzt werden können, braucht es allem voran eine starke Vereinfachung der vorgeschlagenen Verfahren. Bei der Strom- und Gasversorgung handelt es sich um einen Massenmarkt. Um die erforderlichen IT-Prozesse anzupassen und angesichts der knapp bemessenen Zeit möglichst viele Synergien zu nutzen, sollten die Verfahren und Schritte zur Umsetzung der beiden Preisbremsen möglichst gleichlaufend sein. Das betrifft vor allem die Voraussetzungen und Abläufe des Erstattungsverfahrens für die von den Lieferanten gezahlten oder zu zahlenden Entlastungsbeträge. Derzeit sind einige Regelungen ohne Grund uneinheitlich geregelt. Hier ließe sich auch für Strom auf das bereits für Gas und Wärme vorgesehene System zurückgreifen.
Wichtig ist auch, dass es für die Maßnahmen ein klares Enddatum gibt. Es handelt sich um einen starken Markteingriff. Es darf grundsätzlich keine Abkehr von einer marktlichen-wettbewerblichen Orientierung der Energiewirtschaft geben. Ebenso darf es nicht zur Gewohnheit werden, dass Energieversorgungsunternehmen hoheitliche Aufgaben übernehmen.
Zudem müssen finanzielle Risiken in der Abwicklung begrenzt werden. So muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Energieversorger – und im Falle der Strompreisbremse auch Übertragungsnetzbetreiber – das Geld für die Entlastung vorab erhalten. Die für die Abwicklung in Dienst genommenen Unternehmen dürfen durch die Regelungen nicht in die Gefahr einer wirtschaftlichen Schieflage gebracht werden. 
Es ist richtig, dass das Gesetz verhindern soll, dass einzelne Unternehmen, die Krise ausnutzen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Anpassungen weiterhin möglich sind. Energieversorger müssen drastisch gestiegene Beschaffungskosten für die Beschaffung von Strom und Gas an den Energiebörsen weitergeben, um nicht selbst in Liquiditätsprobleme zu geraten. 
Im Zuge des Gesetzes zur Strompreisbremse sollen unter anderem auch Regelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet werden. Überraschend und unverständlich ist vor allem vorgesehene Streichung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromerzeugungsanlagen im Bestand. Hierbei handelt es sich um einen Erlösbestandteil, der bei Investitionsentscheidungen fest einkalkuliert worden ist. Eine Streichung wäre ein massiver Vertrauensbruch und würde die in dieser Krise so dringend notwendigen Investitionen in Erneuerbare Energien, Netzausbau und Versorgungssicherheit gefährden.
Ähnliches gilt auch für die Streichung der dringend erforderlichen Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen im EEG aus dem Gesetzentwurf. Auch das bremst den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der nicht nur im Sinne der Klimaschutzziele unbedingt beschleunigt werden muss, sondern auch um das Energieangebot auszuweiten und die Versorgungssicherheit zu stärken. Im parlamentarischen Verfahren muss an diesen Stellen dringend nachgebessert werden.“

Quelle:
BDEW
Autor:
Julia Löffelholz
Email:
presse@bdew.de
Keywords:
bdew, Kerstin Andreae, Strompreisbremse, Gaspreisbremse, Wärmepreisbremse
Windenergie Wiki:
Versorgungssicherheit, Ausschreibungen



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