02.11.2022
Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Bayerns kleiner Abschied von der 10H-Regelung
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
10H-Regelung: Bayerns kleiner Abschied
Der bayerische Landtag hat am 27.10.2022 eine Änderung der bayerischen Bauordnung beschlossen.
In Kraft tritt diese zum 16.11.2022 bzw. 31.05.2023. Kernstück der Änderung bildet die Einführung neuer Ausnahmetatbestände von der geltenden 10H-Regelung sowie die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes. Neue Ausnahmetatbestände von der 10H-Regelung Zur Aktivierung weiterer Flächen für die Windenergienutzung entlassen sechs neue Ausnahmetatbestände in Art. 82 Abs. 5 BayBauO Windenergievorhaben aus der 10H-Regelung. Im Fokus steht die Öffnung bereits vorbelasteter... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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- 10H-Regelung