Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
BSH: Deutschland an grenzüberschreitendem Offshore-Windpark beteiligt
Original Pressemeldung BSH:
Grenzüberschreitenden Beteiligung über die Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark "Södra Victoria" in der schwedischen AWZ (NV-08204-22)
Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach § 59 Abs. 1 (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark „Södra Victoria“ in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der südöstlichen Ostsee. NV-08204-22
Die schwedische Umweltschutzbehörde hat mit Schreiben vom 21. September 2022 Konsultationsunterlagen für den geplanten Offshore-Windpark „Södra Victoria“ in der schwedischen Wirtschaftszone übersandt, um die grenzüberschreitende Beteiligung Deutschlands gemäß Artikel 5 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im... ... Mehr: Original Pressemeldung BSH
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