Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
BSH legt weitere Flächen für Offshore-Ausbau fest
Original Pressemeldung BSH:
BSH erlässt 2. Windenergie-auf-See-Verordnung und stellt die Eignung weiterer Flächen für den Ausbau der Offshore-Windenergie fest
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mit dem Erlass der 2. Windenergie-auf-See-Verordnung (2. WindSeeV) die Eignung der Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee für die Nutzung durch Offshore-Windenergie festgestellt. Auf den Flächen können Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 1880 Megawatt, knapp zwei Gigawatt, errichtet werden.
„Das BSH liefert damit einen zentralen Baustein für die Umsetzung der ambitionierten Ausbauziele der Offshore-Windenergie“, betont die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein. „Wir schaffen damit Rechts- und Planungssicherheit für die Wirtschaft, um einen zügigen Ausbau der Offshore-Windenergie... ... Mehr: Original Pressemeldung BSH
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