07.06.2021
Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Keine Härtefallentschädigung bei EEG-Netzausbau
Original Pressemeldung prometheus:
Update: Zappenduster – keine Härtefallentschädigung bei EEG-Netzausbau
Kein Licht am Ende des Tunnels – auch BGH lehnt Härtefallentschädigung bei EEG-Netzausbau ab
Anlagenbetreiber können (leider) keine Entschädigung für die Reduzierung der Einspeiseleistung ihrer Anlagen im Zuge von Netzausbaumaßnahmen verlangen! Nachdem schon die Vorinstanz am OLG Brandenburg (siehe hier) die Zahlung einer Härtefallentschädigung verneinte, hatte die hiergegen eingelegte Revision des Betreibers eines PV-Parks in Brandenburg auch beim BGH keinen Erfolg. Das Urteil vom 26.01.2021 (den Volltext lesen Sie ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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