2024-11-24
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Business as usual - und zur Not wird geklagt!

Die Corona-Krise löste 2020 einen weltweiten Rückgang von CO2-Emissionen aus. Wie vorhergesagt, stiegen allerdings mit Wiederanfahren der Wirtschaft auch die Emissionen erneut an. Die fossilen Energiekonzerne befeuern diese Entwicklung durch ein Festhalten an lieb gewonnenen Strukturen. Und wo das nicht reicht, wird geklagt.

Es hätte so schön sein können: Einer der wenigen positiven Effekte der globalen Corona-Krise war im letzten Jahr der zunächst stattfindende Rückgang der Kohlendioxidemissionen. Doch die Freude darüber war nur von kurzer Dauer, denn schon im Dezember 2020 lagen die Emissionen mit 2% bzw. 60 Millionen Tonnen wieder über dem Niveau von 2019, die wie Internationale Energieagentur IEA mitteilte.

„Der Wiederanstieg der globalen Kohlenstoffemissionen gegen Ende des letzten Jahres ist eine deutliche Warnung, dass nicht genug getan wird, um den Übergang zu sauberen Energien weltweit zu beschleunigen. Wenn die Regierungen nicht schnell die richtigen energiepolitischen Maßnahmen ergreifen, könnte dies die historische Chance der Welt gefährden, 2019 den endgültigen Höhepunkt der globalen Emissionen zu erreichen“, warnt nun Dr. Fatih Birol, Exekutivdirektor der IEA. „Im März 2020 forderte die IEA die Regierungen auf, saubere Energie in den Mittelpunkt ihrer Konjunkturprogramme zu stellen, um eine nachhaltige Erholung zu gewährleisten. Aber unsere Zahlen zeigen, dass wir zu einem kohlenstoffintensiven Business-as-usual zurückkehren. Dieses Jahr ist entscheidend für die internationale Klimapolitik – und es begann mit großen Hoffnungen – aber diese neusten Zahlen sind eine scharfe Erinnerung an die immense Herausforderung, vor der wir bei der schnellen Transformation des globalen Energiesystems stehen.“

Noch hofft Birol allerdings auch darauf, dass die Länder ihre Klimaambitionen erhöhen, etwa die Europäische Union mit ihrem Green Deal. Doch die fossilen Energiekonzerne werden nicht kampflos die Segel streichen, denn sie haben ein machtvolles Mittel auf ihrer Seite: den Energiecharta-Vertrag (ETC). Mit Hilfe dieser Vereinbarung aus den 1990ern können Unternehmen gegen die Klima- und Umweltschutz-Maßnahmen eines Staates klagen, wenn diese ihre Profite schmälern. So nutzte der schwedische Konzern Vattenfall den Vertrag bereits zwei Mal, um gegen Deutschland zu klagen, einmal wegen Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg und einmal wegen des Atomausstiegs der Bundesrepublik. Erst kürzlich reichte der deutsche Energiekonzern RWE eine Klage gegen die Niederlande ein, da diese beschlossen hatten, bis 2030 aus der Kohle auszusteigen. Dabei geht es um 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz – Geld, das im Klimaschutz besser aufgehoben wäre.

Auf der einen Seite verdienen die Energiekonzerne heute groß mit erneuerbaren Energien, auf der anderen Seite wollen sie für ihre fossilen Technologien weiterhin Geld haben. Zur Not auch per Klage. (Bild: Pixabay).

Die Liste der Verfahren ist heute schon lang – und es werden jedes Jahr mehr. “Je höher die Klimaschutzambitionen der EU, desto mehr „entgangene“ Gewinne fossiler Energieunternehmen und desto mehr Klagen“, wie 'Energiezukunft' passend zusammenfasst.

Im Fall des deutschen Kohleausstiegs, der bis spätestens 2038 erfolgen soll, hat die Bundesregierung den Energiekonzernen RWE und Leag daher bei Stilllegung ihrer Kraftwerke schon einmal vorsorglich Entschädigungen zugesprochen, damit die Klagen ausbleiben. Das wiederum hat zu einer Prüfung dieses Vorhabens durch die EU-Kommission geführt. Dabei geht es um die Höhe der Entschädigungen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: „Der schrittweise Ausstieg aus der Braunkohleverstromung trägt im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bei. In diesem Zusammenhang ist es unsere Aufgabe, den Wettbewerb zu schützen, indem wir sicherstellen, dass der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Ausstieg gewährt wird, auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wird. Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen. Daher leiten wir dieses Prüfverfahren ein.“

Damit dürfte auf Deutschland die Situation zukommen, entweder eine Strafe für zu hohe Entschädigungen zu zahlen oder vor ein Schiedsgericht gestellt zu werden, wo im schlimmsten Fall ebenfalls eine Geldstrafe ansteht. Die Kläger sind dabei eben jene Unternehmen, die wiederum öffentlichkeitswirksam damit auftreten, innerhalb einer Generation fossilfrei werden zu wollen wie Vattenfall oder weltweit zweitgrößter Projektierer für Offshore-Wind zu sein wie RWE.

Dass sich vielleicht der ein oder andere dieser Konzerne - wie zu Beginn der Corona-Pandemie von manchen gehofft - im Sinne des Klimaschutzes in 'Verzicht' üben könnte, diese Hoffnung musste schnell wieder begraben werden. Und der Klimaschutz bleibt weiterhin auf der Strecke. Business as usual eben.

Author:
Katrin Radtke
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
fossil, Energiekonzern, RWE, Vattenfall, Deutschland, Europa, EU Kommission, Entschädigung, Leag, Klage, Energiecharta, CO2, Emissionen, Klimaschutz



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