Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Ausgeförderte EEG-Anlagen: Heute Deadline!
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Branchenlösung in letzter Minute – Messung von ausgeförderten Anlagen
Buchstäblich in letzter Minute hat sich die Bundesnetzagentur am 27.11.2020 zum Umgang mit ausgeförderten EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung positioniert. Betroffen sind Anlagenbetreiber, die ab 01.01.2021 geförderte und bereits ausgeförderte EEG-Anlagen an einem gemeinsamen Zählpunkt betreiben. Diesen bleibt nur noch sehr wenig Zeit zum Handeln – bis 30.11.2020 ist eine Anmeldung für die jeweiligen Bilanzkreise erforderlich!
Was ist eigentlich das Problem? Am 01.01.2021 fallen die ersten EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme 2000 oder früher aus der 20-jährigen EEG-Förderung. Ab diesem Zeitpunkt muss der Anlagenbetreiber, will der die Anlage nicht stilllegen oder gar zurückbauen, den erzeugten Strom anderweitig vermarkten. (Zum Schicksal von... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Keywords:
- prometheus, Lanzlei, Energierecht, Bundesnetzagentur, Förderung, EEG, Weiterbetrieb, Anlagenbetreiber, Bilanzkreis, Anmeldung, Deadline, Novelle, Strom, Vermarktung
- Windenergie Wiki:
- Windpark, Direktvermarktung