2024-11-05
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Trotz Kritik: Europäische Kommission genehmigt E.ON/RWE-Deal

Die Europäische Kommission hat die Übernahme der Geschäftsbereiche Vertrieb und Kundenlösungen sowie bestimmter Vermögenswerte von Innogy (RWE) aus dem Stromerzeugungsbereich durch E.ON nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt - trotz mannigfacher Kritik.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Privat- und Geschäftskunden in Europa müssen Strom und Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen können. Wir können heute die Übernahme von Innogy durch E.ON genehmigen, weil die Verpflichtungszusagen von E.ON sicherstellen, dass der Zusammenschluss in den Ländern, in denen diese Unternehmen tätig sind, nicht zu einer geringeren Auswahl und höheren Preisen führen wird.“

Die beiden Unternehmen planen einen komplexen Tausch von Vermögenswerten (Asset-Swap). Danach wird E.ON seinen geschäftlichen Schwerpunkt auf die Verteilung von und den Einzelhandel mit Strom und Gas legen, während RWE in erster Linie auf den vorgelagerten Märkten für Stromerzeugung und -großhandel tätig sein wird.

E.ON-Chef Johannes Teyssen sieht durch die Integration von innogy die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens im Interesse der Kunden, Partner, Mitarbeiter und Aktionäre gestärkt: „Wir verbinden unsere Stärken mit denen von innogy und schaffen so ein Unternehmen, das mit intelligenten Netzen immer mehr grünen Strom zu den Menschen, Unternehmen und Kommunen bringt und sie miteinander verbindet, das innovative und attraktive Produkte und Dienstleistungen für mehr als 50 Millionen Kunden in 15 Ländern entwickelt, das mehr als 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukunftssichere Arbeitsplätze bietet und das den Aktionären attraktive Wert- und Wachstumsperspektiven eröffnen wird.“

Bedenken kamen im Vorfeld vor allem aus Deutschland. Man fürchtet einen neuen Strom-Monopolisten. Diese Sorgen hat die Kommission im Laufe ihrer mehrmonatigen Prüfung allerdings als unbegründet zurückgewiesen, da der deutsche Markt ohnehin schon stark fragmentiert sei. Das Angebot sei groß genug, der Markt ständig in Bewegung. Durch den Zusammenschluss würde kein Wettbewerbsdruck entstehen.

Das sehen die Kritiker allerdings ganz anders. So erklärte Robert Busch vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne): „Ein Unternehmen dieser Größenordnung, das gleichzeitig Vertrieb und Netzbetrieb bündelt, ist eine Gefahr für den Wettbewerb im Energiemarkt. Diese Fusion bedroht die Energiewende als Ganzes, denn sie gefährdet klimafreundliche Energiewende-Lösungen von Wettbewerbern."

Es geht die Angst vor einer Art 'Energie-Google' um, dem der größte Teil des Netzes gehört und das sich aus diesem Monopolteil eine wettbewerbsfreie Finanzierung sichern kann. In der Tat wird der neue E.ON-Konzern mit Beginn des nächsten Jahres zu Deutschlands größtem Stromanbieter werden und einen Marktanteil von über 70 Prozent im eigenen Versorgungsbereich erreichen.

Zäsur für den deutschen Energiemarkt? (Bild: Pixabay)

Kein Wunder, dass auch die Konkurrenz wenig Begeisterung für die Fusion zeigt. Der Ökostromanbieter Lichtblick hatte bereits im Vorfeld Bedenken bei der Kommission geäußert und sieht dies nun bestätigt: „Der Zusammenschluss der zwei mit Abstand größten deutschen Energiekonzerne ist eine weitere Zäsur für den deutschen Energiemarkt. Wettbewerb und Innovation werden auf der Strecke bleiben – Verbraucher und der Industriestandort Deutschland insgesamt die Zeche zahlen müssen“, so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft der LichtBlick SE. „Eine solche Machtkonzentration hat es im deutschen Energiemarkt noch nie gegeben. Die Auflagenentscheidung der EU für den deutschen Markt wirkt geradezu lächerlich. Sie greift viel zu kurz und kann kein Korrektiv für die entstehenden Wettbewerbsnachteile sein. E.ON wird so stark wie nie."

Nicht ganz unschuldig an dieser Entwicklung ist dabei laut bne auch die Bundesregierung, die nach der Liberalisierung der Energiemärkte das Unbundling nicht ausreichend vollzogen hat. Ist ein Energieversorger gleichzeitig Netzbetreiber - wie nach dem Zusammenschluss bei E.ON der Fall - besteht für ihn die theoretische Möglichkeit, seine Energie günstiger oder sogar kostenfrei durch die Netze zu leiten und der Konkurrenz dadurch zu schaden. Daher sollten an dieser Stelle die Entflechtungsvorschriften, das Unbundling, greifen, die das Ziel haben, Diskriminierung, Quersubventionierung und andere Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer herzustellen, wie das Vergleichsportal verivox beschreibt.

Der bne sieht die Regierung für die Zukunft in der Pflicht, in neuen Gesetzesvorhaben und bei der Regulierung durch die Bundesnetzagentur die Grundsätze des Unbundlings wieder zu stärken. Gelingt dies, bestehe die Hoffnung, dass die Fusion ein großes professionell geführtes Netz hervorbringt, das Maßstab für effizienten Netzbetrieb sein kann. Sollte die Regulierung jedoch schwächeln, würde sich im schlechtesten Fall ein übermächtiges Unternehmen entwickeln, das den Markt dominiert und so Wettbewerb verhindert, so der bne - ein 'Energie-Google' eben.

Insofern liegt es nun an den deutschen Marktteilnehmern, E.ON mit attraktiven Angeboten die Stirn zu bieten.

Autor:
Katrin Radtke
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
E.ON, RWE, innogy, Fusion, EU, Kommission, Europa, Deutschland, Lichtblick, bne, Kritik, Bundesregierung, Netze, Kunden, Arbeitsplätze, Ökostrom
Windenergie Wiki:
Energiewende, Bundesnetzagentur



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