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Urteil bestätigt von der BNetzA beschiedene EK-Zinssätze
Original Pressemeldung BBH:
BGH bestätigt von der BNetzA beschiedene EK-Zinssätze
Am 22.03.2018 hatte das OLG Düsseldorf verkündet, dass die Zinssätze zur Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung für die 3. Regulierungsperiode zu niedrig festgelegt worden seien.
Der Kartellsenat des BGH folgte heute der Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht. Einer Verbesserung der Investitionsbedingungen für die deutsche Netzwirtschaft ist damit eine Absage erteilt worden. Die BNetzA senkte Ende 2016 die Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode drastisch; ¼ weniger unternehmerische Rendite sollte den Strom- und Gasnetzbetreibern zur Verfügung stehen, um die Sicherung des Netzbetriebes unter den komplexen Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen. Daraufhin gingen etwa 1.100 Beschwerden von... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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