Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Ab 2020 ist Schluss mit dem nächtlichen Dauerblinken
Original Pressemeldung Statkraft:
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung – Bundeseinheitliche Verpflichtung im EEG
Zum 01. Juli 2020 ändert sich die Pflicht zur bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen (WKA). Betroffen sind alle Neu- und Bestandsanlagen, die einer nächtlichen Kennzeichnungspflicht unterliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt diese Neuerung auch für Offshore-WKA.
Windkraftanlagen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern müssen in Deutschland aus Luftsicherheitsgründen nachts durch Blinksignale markiert werden. Um das nächtliche Dauerblinken der Anlagen zu minimieren und so die Akzeptanz vieler BürgerInnen zu erhöhen, wird nun die Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) im Energiesammelgesetz (EnSaG), § 9 Absatz 8 EEG, eingeführt. Diese Pflicht gilt sowohl für Neuanlagen als auch für alle... ... Mehr: Original Pressemeldung Statkraft
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