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'Datenbank der Energiewende' vereint alle Teilnehmer des Strom- und Gasmarkts
Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen in Deutschland, darunter allein 1,7 Millionen Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate sowie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.
"Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und gebündelt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Indem wir die Daten zentral erfassen, bauen wir Bürokratie ab und verbessern die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Energiewende."
Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation.
"Gute Stammdaten helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten. So kann der Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden", ergänzt Homann.
Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals. Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.
- Quelle:
- BNetzA
- Autor:
- Windmesse Redaktion
- Keywords:
- Bundesnetzagentur, Anlagen, Register, Marktstammdatenregister, Wind, Solar, Kraftwerk, Batterie, Akteur
- Windenergie Wiki:
- KWK, Energiewende