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Fadenriss durch festgesetzten Höchstwert abgewendet
Original Pressemeldung Maslaton:
Bundesnetzagentur greift korrigierend ein: Höchstwert für die Ausschreibung von Wind an Land im Jahr 2018 auf 6,3 ct/kWh festgesetzt
Die Bundesnetzagentur hat den für die Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land geltenden Höchstwert für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Abweichend von der gesetzlichen Berechnungsvorschrift hat die Bundesnetzagentur von dem ihr eingeräumten Festlegungsermessen Gebrauch gemacht und den Höchstwert auf 6,3 ct/kWh festgesetzt.
Damit reagierte die Behörde auf die künftig veränderten Ausschreibungsbedingungen. Denn anders als bisher dürfen an den Ausschreibungen zu den Gebotsterminen 01.02. und 01.05.2018 ausschließlich bereits genehmigte Projekte teilnehmen. Ferner gilt für alle Bieter eine einheitliche Realisierungsfrist von 30 Monaten. Bisher profitierten fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften. Von dem in... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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