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Bundesnetzagentur hat Netzausbaugebiet verbindlich festgelegt
Original Pressemeldung Maslaton:
Netzausbaugebiet verbindlich festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat am 20.02.2017 im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Verordnungsregeln zum Netzausbaugebiet erlassen.
Entgegen dem ursprünglichen Entwurf bilden die Verordnungsregeln keine eigenständige Stammverordnung, sondern werden im Rahmen einer Änderungsverordnung der bereits bestehenden Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (kurz: EEAV) angefügt. Die EEAV regelt dann mit Wirkung ab 01.03.2017 in den §§ 10 bis 13 EEAV die für die Einrichtung und Ausgestaltung des Netzausbaugebiets maßgeblichen Vorgaben. Diese sind gegenüber dem ersten Verordnungsentwurf im Wesentlichen unverändert beibehalten worden. Insbesondere die geografische Festlegung des Netzausbaugebiets ist... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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- Netzausbau, Maslaton, Norddeutschland, Netzausbaugebiet, EEG
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