2024-04-19
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/22394-landesregierung-schleswig-holsteins-beschliesst-energiewende-und-klimaschutzgesetz

Meldung von Land Schleswig-Holstein

List_sh_logo

Zum Branchenprofil von


Landesregierung Schleswig-Holsteins beschließt Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Energiewendeminister Robert Habeck: „Klimaschutz braucht Klarheit und Kontinuität.“

Schleswig-Holsteins Landesregierung will den Klimaschutz in einem eigenen Gesetz verankern. Das Kabinett beschloss vor einer Woche (05.07.2016) in zweiter Befassung den Entwurf für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens übersandt.

„Das Gesetz ist ein klares Signal, dass Schleswig-Holstein dem Klimaschutz Vorfahrt einräumt. Wir verpflichten uns auf ehrgeizige und langfristige Ziele. Um sie zu erreichen ist klar: Wir müssen die Treibhausgasemissionen mindern und dafür den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und im Wärmebereich konsequent vorantreiben“, sagte Habeck.

Er betonte „Das Klimaabkommen von Paris ist für uns ein Handlungsauftrag, der mit Leben gefüllt werden muss und kein Abwarten duldet. Wir brauchen hier Kontinuität. Klimaschutz wird nur funktionieren, wenn er langfristig angelegt ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür die Grundlage“.

Habeck bedauerte, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode kein eigenes Klimaschutzgesetz vorlegen will und dass der Klimaschutzplan der Bundesumweltministerin offenbar in der Ressortabstimmung versauere. „Die Lippenbekenntnisse der Bundesregierung in Paris nützen dem Weltklima erstmal nichts. Solange das so ist, muss der Klimaschutz allein aus den Ländern vorangetrieben werden“, so Energiewendeminister Habeck.

Zentrale Klimaschutzziele

Mit dem Klimaschutzgesetz will die Landesregierung zentrale Klimaschutzziele für das Land festschreiben. So sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden; dabei wird der obere Rand des Korridors angestrebt. Bislang hat Schleswig-Holstein nach Angaben des Statistikamtes Nord die Treibhausgase um 25 Prozent verringert (Daten für das Jahr 2014).

Eine wesentliche Änderung am Gesetzesentwurf im Vergleich zu der ersten Befassung des Kabinetts im Dezember 2015 betrifft den Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Nunmehr sollen gemäß Gesetzentwurf mindestens 37 Terrawattstunden Strom aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2025 als Ziel festgeschrieben werden statt den bisher vorgesehenen 300 Prozent des rechnerischen Stromverbrauches. Über das Gesetz hinaus peilt die Landesregierung aber 44 Terrawattstunden bis 2030 an.

„Wir halten an unseren Klimazielen fest, strecken das Ziel um einige Jahre. Das gibt uns Zeit, die Energiewende weiterhin kontinuierlich und mit Augenmaß umzusetzen“, sagte Habeck. Außerdem werde das Ziel konkretisiert: Statt einer Prozentzahl, die sich auf die variable Größe Stromverbrauch bezieht, soll die absolute Stromproduktion in Terrawattstunden festgeschrieben werden.

Die Änderung ist Ergebnis neuer Entwicklungen. Unter anderem hatte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu Windeignungsgebieten für Verunsicherung gesorgt und eine Neuausweisung von Vorrangflächen notwendig gemacht. Zudem dürfte auch das Erneuerbare Energien Gesetz 2016 den Ausbau bremsen. Hinzu kommen ein höherer Bruttostromverbrauch in Schleswig-Holstein nach neuen Daten des Statistikamts Nord sowie eine erwartete geringere installierte Leistung von Windenergie auf See und geringere Volllaststunden bei Windenergie an Land.

Der Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien soll (wie bereits im ersten Entwurf des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes vorgesehen) bis 2025 mindestens 22 Prozent erreichen – 2014 lag er bei knapp 14 Prozent.

Landesliegenschaften sollen CO2 -frei mit Strom und Wärme versorgt werden

Die Landesregierung will die CO2-Emissionen von Landesliegenschaften bis 2020 um 40 Prozent mindern. Bis 2050 sollen Strom- und Wärmeversorgung CO2-frei erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung die Mittel für die Sanierung von Landesliegenschaften u.a. im Rahmen von zwei Sondervermögen deutlich aufgestockt und im IMPULS-Programm für die Zukunft weitere zusätzliche Mittel vorgesehen. Im aktuellen Gesetzentwurf ist ein deutlich erhöhter Standard für grundlegende Sanierungen von Landesliegenschaften vorgesehen. Dieser liegt bei 50 kWh Endenergieverbrauch pro m2 und Jahr – zulässig nach den noch geltenden Anforderungen ist ein doppelt so hoher Energieverbrauch.

Ursprünglich war vorgesehen, im Gesetz für Neubauten des Landes höhere Standards als in der Energieeinsparverordnung festzuschreiben. Allerdings sind in der seit 2016 gültigen Fassung schon hohe energetische Anforderungen gestellt. Zudem ist das Einsparpotenzial bei der Sanierung von Bestands-Landesliegenschaften größer. Vor diesem Hintergrund wurde der Entwurf noch einmal geändert.

Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz verpflichtet sich die Landesregierung, bis zum 01.07.2018 Strategien in den Handlungsfeldern Green IT zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Beschaffung und Nutzung von Informationstechnik, Nachhaltige Beschaffung und klimaverträgliche Mobilität der Landesbediensteten sowie bis Ende des Jahres 2019 eine umfassende Strategie zur Erreichung der Klimaschutzziele vorzulegen.

Gesetzentwurf unterstützt Kommunen bei der Wärmewende

Auch die Energiewende in den Kommunen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung und soll durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz unterstützt werden. Durch die Möglichkeit der Anforderung von energiewirtschaftlichen Daten bei öffentlichen Stellen wie Bezirksschornsteinfegern und Energieunternehmen unter Wahrung des Datenschutzes sollen die Gemeinden bei der Aufstellung von kommunalen Wärme- und Kälteplänen unterstützt werden.

Durch eine Veröffentlichungspflicht im Internet soll die Transparenz der Fernwärmeversorgung gestärkt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Preise und sonstige Bestimmungen besser nachvollziehen können.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet werden. Ziel ist es, dass er in der zweiten Jahreshälfte 2016 in Kraft tritt.

Der Gesetzesentwurf ist ab sofort im Internet verfügbar. Dort ist auch eine Anlage mit weiteren Informationen zum Entwurf des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes eingestellt sowie Fragen und Antworten zu den Zielen der Energiewende- und Klimaschutzpolitik der Landesregierung.
 

Quelle:
Schleswig-Holstein
Link:
www.schleswig-holstein.de/...
Windenergie Wiki:
Energiewende



Alle Meldungen Von Land Schleswig-Holstein

List_sh_logo

Meldungen im Archiv


Weiteres zum Thema

Thematisch passende Windmesse.de Mitglieder im Branchenverzeichnis

  • Newlist_agora_logo
  • Newlist_hannover_messe_logo
  • Newlist_lee_nrw_logo
  • Newlist_baywa_re
  • Newlist_umweltbank_logo-claim_rgb
  • Newlist_logo_web_inkl_neuer_url_web.energy
  • Newlist_abo_wind_logo

Mehr Ergebnisse



Stichwortsuche

© smart dolphin Gmbh 1999 - 2024 | Impressum | Wir über uns | Windmesse Redaktion | Datenschutzerklärung | Symposien 2022 | 21. Windmesse Symposium 2024 | Wiki