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Netzausbau: Bund muss endlich seine Hausaufgaben machen
Hinsichtlich der Genehmigungslängen in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen sind in 2016 bereits 100 Kilometer genehmigt. Bis Ende 2017 sind weitere 300 Kilometer zur Genehmigung eingeplant (siehe Grafik links mit Stand 30.05.2016). Bist 2019/2020 sollen alle Trassen in der Verantwortung des Landes genehmigt sein. Voraussetzung sei allerdings, dass alle Antragsunterlagen fristgerecht vorliegen. Die Landesregierung ist derzeit im Steuerungsprozess mit den Vorhabenträgern dabei, möglichst schnelle Genehmigungs- und Errichtungsprozesse abzustimmen. Mit welchen genauen Genehmigungslängen für 2018/2019 zu rechnen ist, wird daher zum Jahresende genauer festgelegt sein.
Bei den Leitungen in Bundeszuständigkeit sind die Längen, die Niedersachsen betreffen werden, noch nicht genau bekannt, da die Vorhabenträger hierzu noch keine Vorzugstrassen entwickelt haben. Zuständig ist die Bundesnetzagentur, mit der Ausführung beauftragt sind Amprion, TransnetBW und TenneT.
Es handelt sich in Niedersachsen um den Korridor A (von Emden beginnend bis nach NRW) mit einem Erdkabelsystem und dem Korridor C (SuedLink) mit zwei Erdkabelsystemen.
Die Vorhabenträger gehen bisher davon aus, dass die Bundesleitungen frühestens Ende 2025 in Betrieb gehen werden.
Wenzel: "Ich erwarte dass künftig alle Beteiligten konstruktiv und zielgerichtet zusammenarbeiten." Auch über die Redispatch Kosten müsse vollständige Transparenz hergestellt werden. Der Must Run der fossilen Kraftwerke müsse gesenkt werden. Die Technologieführerschaft beim Offshoreausbau müsse gesichert werden. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der Verunsicherungen, die der Brexit am britischen Markt auslösen könne.
- Quelle:
- Land Niedersachsen
- Link:
- www.umwelt.niedersachsen.de/...
- Windenergie Wiki:
- Bundesnetzagentur