2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/news/21259-regionale-grunstromkennzeichnung-soll-kommen

Meldung von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Regionale Grünstromkennzeichnung soll kommen

Bisher ist auf Grund des Doppelvermarktungsverbots seit der Streichung des sog. Grünstromprivilegs im Zuge der EEG-Novelle 2014 eine Vermarktung von Strom, der bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird, gegenüber dem Stromkunden als „Grünstrom“ nicht mehr möglich.

Dies soll sich künftig ändern. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am 11.03.2016 erste Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung und stellt damit ein Modell vor, welches bei der Vermarktung die Ausweisung der „grünen“ Eigenschaft von Strom aus Erneuerbaren Energien-Anlagen, der an Stromkunden in der Region geliefert wird, ermöglichen soll. Von einer regionalen Grünstromkennzeichnung erhofft sich das BMWi eine Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort; Stromverbraucher sollen sich besser mit den Erneuerbaren-Energien-Anlagen in ihrer Region identifizieren können.

Das vorgeschlagene Modell sieht dabei lediglich vor, die Möglichkeit der Stromkennzeichnung zu erweitern; ein neues Vermarktungsmodell für Grünstrom soll aber nicht geschaffen werden, um das System möglichst einfach zu halten und die EEG-Umlage nicht zusätzlich zu belasten. Strom, der aus Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umkreis desjeweiligen Stromverbrauchers stammt, soll gegenüber diesem auch als regionaler Grünstrom gekennzeichnet werden können. Dazu sollen für Strom aus Anlagen, die an der regionalen Grünstromkenzeichnung teilnehmen, künftig sog. Regionalnachweise ausgestellt werden. Diese werden entsprechend der vertraglichen Lieferbeziehung dem Energieversorgungsunternehmen gutgeschrieben, welches den Strom aus der jeweiligen Anlage kauft. Das Energieversorgungsunternehmen kann auf der Stromrechnung des Kunden dann einen dementsprechenden regionalen Grünstromanteil ausweisen. Ferner soll das Energieversorgungsunternehmen auch die konkreten Anlagen, aus denen der regionale Grünstrom des Kunden stammt, benennen dürfen. 

Über die Regionalnachweise könnten die Anlagenbetreiber höhere Erlöse erzielen. Daher – so das BMWi – muss schon aus europarechtlichen Gründen sichergestellt werden, dass es zu keiner Überförderung der Anlagen kommt. Das BMWi geht davon aus, dass im Rahmen von Ausschreibungen etwaige Mehrerlöse bereits in das Gebot eingepreist werden. Für Anlagen, die nicht ausgeschrieben werden, für die aber dennoch die Regionalnachweise genutzt werden sollen, sieht der Vorschlag des BMWi daher einen Abschlag von der Marktprämie in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowatt vor. Der Mehrwert der Regionalnachweise komme damit auch den Stromkunden zugute. 

Die neue Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung soll im Rahmen der aktuellen Novelle in das künftige EEG 2016 aufgenommen werden, dessen Verabschiedung gegenwärtig vor der Sommerpause 2016 geplant ist. Ein offizieller Referentenentwurf liegt indes noch immer nicht vor.

Quelle:
Maslaton
Link:
www.maslaton.de/...
Windenergie Wiki:
Energiewende, Ausschreibungen



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