Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Grünes Licht für Pariser Klimaschutz-Abkommen
Hendricks: „Dies war ein wichtiger formaler Schritt. Deutschland wird damit zu den Erstunterzeichnern des Pariser Abkommens gehören. Ich bin zuversichtlich, dass auch viele andere Staaten Ende April gemeinsam mit uns unterzeichnen werden. Gemeinsam wollen wir zeigen, dass das Pariser Abkommen schnell und schwungvoll umgesetzt wird.“
Am 22. April 2016 findet in New York auf Einladung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon eine hochrangige Unterzeichnungszeremonie statt. Der 22. April ist der „Tag der Erde“/„Earth Day“, ein internationaler Aktionstag zum Schutz der Umwelt.
Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Abkommen ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Wie bei internationalen Verträgen üblich, wird es erst einige Monate später unterzeichnet. Völkerrechtliche verpflichtend wird es für die einzelnen Staaten erst nach dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten ratifiziert haben und diese Staaten mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen abdecken.
Die Bundesregierung strebt eine zügige Ratifikation des Abkommens an. Der genaue Zeitplan wird derzeit innerhalb der EU beraten. Da das Pariser Klimaschutzabkommen Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten betrifft, ratifizieren die EU und ihre Mitgliedstaaten das Abkommen gemeinsam.
Weitere Informationen zum Pariser Klimaabkommen finden Sie unter www.bmub.bund.de/cop21/
- Quelle:
- BMUB
- Link:
- www.bmub.bund.de/...
- Windenergie Wiki:
- Barbara Hendricks