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EEG Eckpunktepapier: DNV GL weist Wege auf, um Risiken zu minimieren
Bereits ab Ende 2016 soll die Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien in ein neues Ausschreibungsmodell überführt werden. Nach dem Pilotprojekt für Freiflächen-Photovoltaikanlagen hat das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Eckpunktepapier „Ausschreibung für die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen“ für die geplanten Ausschreibungen weiterer Energieträger und Anlagentypen im On- und Offshore-Windbereich vorgelegt.
DNV GL, der weltweit größte Anbieter unabhängiger Energieexperten, hat sich mit einer Stellungnahme an das BMWi an der öffentlichen Konsultationsphase im Vorfeld der Erstellung eines Gesetzentwurfes für die Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG 2016) beteiligt. In diesem Zuge haben DNV GL’s Experten nicht nur Anmerkungen bezüglich der Risiken und Möglichkeiten des neuen Ausschreibungsmodells eingereicht, sondern auch Branchenstimmen im Rahmen einer Umfrage sowie auf der 13. Hamburg Offshore Wind Konferenz eingeholt.
Windbranche zeigt sich ebenso besorgt wie besonnen
Zustimmung erhält DNV GL hinsichtlich der Risiken und vorgeschlagener Lösungen aus der Branche: Überwiegend Einigkeit herrscht in dem Punkt, dass das im Eckpunktepapier beschriebene Ausschreibungsverfahren den Ausbau Erneuerbarer Energien nicht fördern wird. 81% der befragten Branchenakteure glauben nicht, dass das im Eckpunktepapier beschriebene Ausschreibungssystem den Ausbau der Windenergie in Deutschland begünstigt. Dies ergab eine DNV GL Umfrage unter Messebesuchern auf der diesjährigen HUSUM Wind sowie den Teilnehmern der 13. Hamburg Offshore Wind Konferenz.
Zum anderen kam dies auch deutlich in den Aussagen vieler Referenten der Konferenz zum Ausdruck, die allerdings ebenso zur Besonnenheit raten. Gleichzeit wiesen sie darauf hin, dass der Systemübergang lieber länger als kürzer sein kann, damit kein Fadenriss entsteht und die Übergangsfrist die Aspekte Vertrauensschutz und Akteursvielfalt berücksichtigt, Kosten senkt und dem Ausbau nach 2020 sicher Rechnung trägt.
DNV GL beleuchtet kritische Aspekte des Eckpunktepapiers
Um den beschrittenen Weg der Industrialisierung der Branche mit stabiler Akteursvielfalt weiterzugehen, den Ausbau über 2020 hinaus weiterzuführen und dennoch Kosten zu senken schlägt DNV GL in seinem Memorandum an das BMWi eine Reihe von Anpassungen für die Erstellung des Gesetzentwurfes vor:
1. Ausbau nach 2020 sichern
Nachdem Deutschland sich in den vergangenen Jahren als Vorbild des gesetzlich vorgeschriebenen Ausbaus Erneuerbarer Energien positioniert hat, steht nun die Frage im Raum, ob das neue Ausschreibungsmodell die schnelle Energiewende weiter fördern wird. DNV GL sieht insbesondere durch die Setzung eines „ambitionierten Höchstpreises“, der vermutlich politisch gewollt niedriger als die gegenwärtige Anfangsvergütung liegen wird, eine initiale Einschränkung der Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten. Bei gleichzeitig zu erwartender Verringerung der Grundvergütung, wie in einem Hintergrundpapier empfohlen, sowie der vorgeschlagenen Verkürzung der Anfangsvergütung in Kombination mit dem Mehraufwand durch die Ausschreibung droht ein erheblicher Rückgang des Neuzubaus von Windenergieanlagen in Deutschland. Ein wesentlicher Punkt, um diesen Einbruch von Aufstellungszahlen im Onshore-Bereich zu vermeiden, liegt im gewählten Startzeitpunkt der Ausschreibungen. Bei einer Realisierungsfrist von zwei Jahren, unter Berücksichtigung der Projektvorlaufzeiten, ist die genauere Ausgestaltung dieser Übergangsfrist sehr wichtig. Grundsätzlich gilt es, den Netzausbau weiter zu beschleunigen, was nach Expertenmeinung am ehesten durch Standardisierung des Prozesses sowie der technischen Ausführungen zu erreichen ist.
2. Kosten senken
Positive Kosten-Effekte im Onshore-Bereich können nach Meinung von DNV GL dann erzielt werden, wenn es über den Wettbewerb gelingt, geringere Preise bei Herstellern und niedrigere Pachten bei Landeigentümern zu erwirken. Dem gegenüber steht allerdings der gestiegene administrative sowie planerische Aufwand. Darüber hinaus könnten Stromerzeugungskosten effektiv verringert werden, wenn die Realisierung besserer Standorte, hauptsächlich in Norddeutschland, unterstützt wird. Um die damit verbundenen, erhöhten Netzausbaukosten zu lenken, schlägt DNV GL vor, die Kosten regionsspezifisch virtuell im Rahmen der Ausschreibung oder real dem Windenergieprojekt zuzuordnen. Weiterhin ist das Referenzertragsmodell vorsichtig weiterzuentwickeln, um die Windenergie volkswirtschaftlich günstig auszubauen. So bevorzugt das derzeitige Referenzertragsmodell tendenziell niedrige Nabenhöhen, während mehr Windstrom bei höheren Nabenhöhen zu erzielen ist. Daher ist dies im Detail zu überarbeiten. Im Offshore-Bereich können Konsultationsphasen nach allen markanten Schritten eine verbesserte Preisbildung unterstützen. Eine zentrale Notwendigkeit zur Kostenreduktion liegt zudem in der Standardisierung technischer Komponenten, hauptsächlich der Umspannstationen, sowie in der Benennung gesetzlicher und technischer Normen.
3. Akteursvielfalt erhalten
DNV GL unterstützt die vom Gesetzgeber benannte Erhaltung der Akteursvielfalt, um Deutschland weiterhin als interessanten Industriestandort zu festigen. Auch wenn gewisse Kostensenkungspotenziale mit der Verringerung dieser Vielfalt einhergehen, kann bspw. die Setzung eines Mindestpreises für schlechtere Onshore-Windstandorte die Aktivität von kleinen Akteuren erhöhen. Ebenfalls wird vor diesem Hintergrund davon abgeraten, höhere Sicherheiten zu hinterlegen, um eine deutliche Verschiebung zu größeren Akteuren zu vermeiden. Im geplanten zentralen Modell für Offshore-Projekte entstehen zudem Risiken für kleine Akteure aufgrund vorab zu erbringender, erheblicher planerischer Leistungen, dem Zwang Leistungen zukaufen zu müssen, dem Vorteil von Rahmenvereinbarungen großer Akteure sowie der zu erwartenden Vorteile langjährig eingespielter Kooperationen. Einige Risiken ließen sich nach Aussage der Energieexperten von DNV GL zumindest verringern, indem der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Daten zum Standort und der Angebotsabgabe auf mindestens vier bis sechs Monate angelegt wird. Darüber hinaus ist in jedem Fall für eine transparente Kommunikation zwischen ausschreibender Stelle und Bietern zu sorgen und eine begrenzte Anpassung von Geboten zumindest in Betracht zu ziehen. Gezielte Maßnahmen zum Schutz kleinerer Akteure erachtet DNV GL allerdings als nicht sinnvoll, um Intransparenz durch Differenzierung zu vermeiden.
Dr. Andreas Schröter, Geschäftsführer der Region Central Europe & Mediterranean bei DNV GL, blickt dennoch positiv in die Zukunft: „Ich bin mir sicher, dass wir künftig die Stromerzeugungskosten weiter senken können und somit auch die Attraktivität für institutionelle Investoren erhöhen. Schon jetzt haben wir viel Positives erreicht und sehen in dieser Entwicklung noch lange kein Ende.“
Die vollständige Stellungnahme die DNV GL beim BMWi eingereicht hat, können Sie hier herunterlanden: Download - DNV GL Memorandum
- Quelle:
- DNV GL
- Link:
- www.dnvgl.com/...
- Windenergie Wiki:
- Offshore, Nabe, Hamburg, Energiewende, Ausschreibungen