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EEG-Umlage 2016 beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstunde
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute die Prognose der 2016 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2016 veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die EEG-Mittelfristprognose (EEG-Vorschau) vorgestellt. Sie beinhaltet die wahrscheinliche Entwicklung der Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem EEG für die nächsten fünf Jahre. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden unter anderem Prognosedaten zur installierten Leistung, der eingespeisten Jahresarbeit, der an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden finanziellen Förderung sowie zum Letztverbraucherabsatz veröffentlicht.
Zur EEG-Umlage:
Die Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter ermittelt. Danach ergibt sich für 2016 ein Umlagebetrag von 22,88 Milliarden Euro (im Wesentlichen Vergütungen an Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse sowie Berücksichtigung EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve).
EEG-Umlage erhöht sich um 3,0 Prozent
Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher im Jahr 2016 mit 6,354 Cent pro Kilowattstunde zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor beitragen. Damit steigt die EEG-Umlage im Jahr 2016 um 3,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (EEG-Umlage 2015: 6,170 Cent pro Kilowattstunde).
Die Berechnung im Einzelnen
Für das Jahr 2016 wird weiter eine ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von über 15 Terawattstunden (von etwa 161 Terawattstunden (TWh) 2015 auf etwa 176 TWh 2016) spiegelt sich vor allem in den Energieträgern Wind an Land, Wind auf See und Biomasse wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des sinkenden Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 14% vermindert haben, ergeben sich für das Jahr 2016 prognostizierte Kosten (im Wesentlichen Vergütungen an Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse) in Höhe von etwa 23,1 Milliarden Euro. Dies entspricht in der EEG-Umlage 2016 einem Anteil von etwa 6,4 Cent pro Kilowattstunde.
Davon entfallen etwa 2,6 Cent pro Kilowattstunde auf Photovoltaik, etwa 1,7 Cent pro Kilowattstunde auf Biomasse, etwa 2,0 Cent pro Kilowattstunde auf Wind (an Land und auf See).
Für die finale Umlageberechnung sind zusätzlich noch der aktuelle EEG-Kontostand sowie die sogenannte Liquiditätsreserve zu berücksichtigen. Das EEG-Konto ist zum 30. September 2015 mit rund 2,5 Milliarden Euro im Plus (30. September 2014: knapp 1,4 Milliarden Euro im Plus). Die positive Deckung des EEG-Kontos 2015 senkt die EEG-Umlage 2016 rein rechnerisch um rund 0,7 Cent pro Kilowattstunde.
Die Liquiditätsreserve federt Schwankungen auf dem EEG-Konto und deren Auswirkungen auf die Umlage ab. Diese Schwankungen ergeben sich, weil natürlicherweise Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien auftreten. Hierdurch sind Vergütungszahlungen nur schwer kalkulierbar. So führen beispielsweise besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Mit voranschreitendem Zubau an erneuerbaren Energien nehmen diese Abweichungen zu. Die Liquiditätsreserve liegt 2016 stabil bei zehn Prozent. Ihr Anteil an der EEG-Umlage beträgt rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde (ca. 2,3 Milliarden Euro).
Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, die den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Wietergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.
Zur Mittelfristprognose:
Für das Jahr 2020 wird eine installierte Leistung erneuerbarer Energiequellen von knapp 117 Gigawatt (GW) erwartet, wovon ca. 92 % auf Solar- und Windenergie (Solar über 47 GW und Wind über 60 GW) entfallen. Die prognostizierte Jahresarbeit liegt für das Jahr 2020 bei über 217 TWh. Dabei wird davon ausgegangen, dass 2020 ein knappes Viertel der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (knapp 51 TWh) die feste Einspeisevergütung nach den §§ 37 – 38 EEG in Anspruch nehmen wird. Hierfür sind Einspeisevergütungen in Höhe von rund 12,2 Milliarden Euro an die Anlagenbetreiber zu zahlen. Zusätzlich wird mit prognostizierten Erzeugungsmengen von über 162 TWh aus Anlagen in der geförderten Direktvermarktung sowie mit den auf diese Erzeugungsmengen entfallenden Prämienzahlungen von ca. 17,4 Milliarden Euro gerechnet. Außerdem werden für 2020 rund 0,3 TWh für weitere Formen der Direktvermarktung sowie rund 3,9 TWh an Photovoltaik-Erzeugung, die durch die Anlagenbetreiber selbst verbraucht werden, prognostiziert.
Die für die Berechnung notwendigen Werte der EEG-Mittelfristprognose und des umlagepflichtigen Letztverbrauchs wurden im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber von unabhängigen Gutachtern ermittelt.
Weitere Informationen unter www.netztransparenz.de
- Quelle:
- TenneT
- Link:
- www.tennet.eu/...
- Windenergie Wiki:
- Übertragungsnetzbetreiber, Direktvermarktung, Bundesnetzagentur