Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbaren Energien
Die erneuerbaren Energien sind heute ein zentraler Pfeiler unserer Energieversorgung. Sie sollen sich mehr und mehr im Wettbewerb behaupten und ihr weiterer Zubau soll planbarer erfolgen. Bei der zukünftigen Förderung der erneuerbaren Energien soll daher ein neuer Weg beschritten werden: Weg von festen Fördersätzen - hin zu wettbewerblichen Ausschreibungen der Förderung.
Um den Ausbau des grünen Stroms planbarer und kostengünstiger zu gestalten, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) vor, dass ab 2017 die Fördersätze für Erneuerbare-Energien-Anlagen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zwischen den Anlagenbetreibern ermittelt werden. Was in einer Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen derzeit getestet wird, soll auch bei anderen grünen Technologien wie Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie zur Regel werden.
Mit der Ausschreibung der Förderung sollen drei Ziele erreicht werden:
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Bessere Planbarkeit: Die Ausbaukorridore für erneuerbare Energien gemäß dem EEG 2014 sollen eingehalten werden. Durch die Ausschreibungen soll der zukünftige Ausbau effektiv gesteuert werden.
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Mehr Wettbewerb: Die Ausschreibungen sollen den Wettbewerb zwischen Anlagenbetreibern fördern - auf diese Weise werden die Kosten des Fördersystems gering gehalten. Das Grundprinzip hierbei: Erneuerbarer Strom soll nur in der Höhe vergütet werden, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist.
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Hohe Vielfalt: Von großen Firmen bis zu kleinen Genossenschaften - die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern soll erhalten bleiben. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen erweisen sich häufig als besonders innovativ.
Eckpunkte für Ausschreibungen vorgelegt
Mit dem Eckpunktepapier "Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen" (PDF: 347 KB) hat das BMWi am 31. Juli 2015 ein Gesamtkonzept vorgelegt, mit dem die groben Linien der Ausschreibungen umschrieben werden. Dabei konzentriert es sich auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen, nämlich Windenergie an Land, Windenergie auf See und solare Strahlungsenergie. Und jede Technologie wird individuell berücksichtigt: Denn ein Ausschreibungssystem für die großen Windparks auf See muss anders aussehen als für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden.
Die Eckpunkte beruhen teilweise auf den Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts, der von Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner erarbeitet wurde.
Zentrale Inhalte des Eckpunktepapiers
Die Ausschreibungen sollen über 80 Prozent des Stroms erfassen, der in neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Dafür schlägt das Eckpunktepapier folgendes vor:
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Windenergie an Land
Bei Windenergieanlagen an Land wird die Ausschreibung für Projekte durchgeführt, die bereits über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verfügen ("späte Ausschreibung"). Daneben wird nur eine geringe finanzielle Sicherheit in Höhe von 30 Euro pro Kilowatt installierter Leistung gefordert. Die Anlagen sollen innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung errichtet werden. Danach wird sukzessive eine Vertragsstrafe ("Pönale") fällig. Nach insgesamt drei Jahren verfällt der Zuschlag. -
Windenergie auf See (Offshore)
Für Windenergieanlagen auf See soll die Ausschreibung in einem zentralen Modell erfolgen. Dies bedeutet, dass zentral von einer Behörde eine Fläche für zwei Windparks pro Jahr mit z. B. jeweils 400 Megawatt vorentwickelt und die Bieter in der Ausschreibung um die Errichtung eines Windparks auf dieser Fläche konkurrieren. Aufgrund des Planungsvorlaufs kann dieses Modell erst zeitversetzt beginnen, in der Nordsee ab 2024, in der Ostsee möglicherweise bereits ab 2021. Um die Offshore-Entwicklung nicht zu unterbrechen, ist für die Jahre 2021 bis 2023 eine Übergangslösung vorgesehen. Einige Projektierer und Planer haben entweder bereits eine Genehmigung für einen Offshore-Windpark oder ihre Planung ist weit vorangeschritten. Sie erhalten im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung die Chance auf einen Zuschlag. -
Photovoltaik
Bei der Photovoltaik wird das momentane Ausschreibungsverfahren für Freiflächenanlagen evaluiert und basierend auf den Ergebnissen angepasst. Photovoltaikanlagen auf baulichen Anlagen (wie Deponien und versiegelten Flächen) mit einer installierten Leistung von über 1 Megawatt sollen an der Freiflächenausschreibung teilnehmen. Für große Photovoltaikanlagen auf Gebäuden wird ebenfalls eine Ausschreibung durchgeführt. Diese wird sich eng an die Rahmenbedingungen der Ausschreibung für Freiflächen anlehnen. Kleine und mittlere Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 1 Megawatt sollen von der Ausschreibung ausgenommen werden. Für diese Anlagen bleiben die Regelungen des EEG 2014 einschließlich des ggf. anzupassenden atmenden Deckels erhalten. -
Biomasse
Bei Biomasse wird zunächst keine Ausschreibung vorgeschlagen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird in den nächsten Monaten prüfen, ob eine Ausschreibung für Neuanlagen unter Einbeziehung von Bestandsanlagen sinnvoll sein kann. Bis zum Abschluss dieser Prüfung und einer sich ggf. daraus ergebenden Neuregelung bleiben die bestehenden Regelungen des EEG 2014 für Biomasseanlagen erhalten. -
Wasserkraft
Bei Wasserkraft soll ebenfalls auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Zubaupotenziale beschränken sich fast ausschließlich auf Modernisierung und Erweiterung bestehender Wasserkraftanlagen. Die Anzahl der größeren Anlagen mit nennenswertem Modernisierungsbedarf und Erweiterungspotenzial ist verhältnismäßig gering. Es wäre also bei einer Ausschreibung nicht mit einem relevanten Wettbewerb zu rechnen. Aus diesem Grund soll die Förderung im Rahmen des EEG 2014 erhalten bleiben. -
Geothermie
Bei Geothermie ist angesichts der geringen Zahl geplanter Einzelprojekte ebenfalls nicht von hinreichendem Wettbewerb auszugehen. Auch hier ist es sinnvoll, die Förderung nach dem EEG 2014 fortzuführen.
Konsultation zu den Eckpunkten
Das Bundeswirtschaftsministerium lädt alle von der Einführung von Ausschreibungen Betroffenen dazu ein, Stellungnahmen zu den Eckpunkten abzugeben und dabei insbesondere auf die Konsultationsfragen einzugehen, die im Papier gestellt werden. Stellungnahmen richten Sie bitte bis spätestens 1. Oktober 2015 an Ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de. Bitte geben Sie im Betreff an, auf welche Technologien sich Ihre Stellungnahme bezieht.
Erfahrungswerte sammeln: Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Mit einer Pilotausschreibung im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen konnten erste Erfahrungen mit dem neuen Fördersystem der Ausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden.
Die Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zielt darauf ab, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kostengünstig zu erreichen - unter Wahrung hoher Akzeptanz und Akteursvielfalt, den Zubau von Photovoltaik-Freiflächen kontinuierlich weiterzuführen und Erfahrungen für das künftige Ausschreibungsdesign für die anderen Erneuerbare-Energien-Sparten zu sammeln. Das Ausschreibungsdesign ist so einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet worden - damit möglichst verschiedene Investoren teilnehmen können - auch Bürgerenergieprojekte und Energiegenossenschaften.
Die erste Runde der Pilotausschreibung ist am 15. April 2015 erfolgreich beendet worden. An der Ausschreibung beteiligten sich eine große Vielzahl und Vielfalt von Akteuren. Die hohe Beteiligung zeigt die Akzeptanz des neuen Instruments. Detaillierte Informationen zu den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie hier. Die zweite Runde der Ausschreibung endete am 1. August 2015. Gebote für die dritte Runde können bis zum 1. Dezember 2015 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Weitere Termine sollen alle 4 Monate in den Jahren 2016 und 2017 folgen. Gebote, die in der ersten Ausschreibungsrunde keinen Zuschlag erhalten haben, können in den nächsten Runden wieder mitbieten. Die konkreten Bedingungen und Formulare für die Ausschreibungsrunden finden Sie in der Regel acht Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Grundlage der Pilotausschreibung
Die Freiflächenausschreibungsverordnung (PDF: 850 KB) setzt die sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der EEG-Novelle beschlossene Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen um. Sie wurde am 28. Januar 2015 vom Kabinett beschlossen und ist am 11. Februar 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Zentrale Eckpunkte der Verordnung haben wir hier zusammengestellt.
Der Regelungsbedarf ist gleichwohl umfangreich, da ein faires Verfahren sichergestellt werden soll und widerstreitende Interessen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden müssen. Häufige Fragen und Antworten zur Freiflächenausschreibungsverordnung finden Sie hier.
Über die Erfahrungen mit dieser Pilotausschreibung wird die Bundesregierung dem Bundestag berichten und bis spätestens 30. Juni 2016 einen Erfahrungsbericht vorlegen. Dieser Bericht wird auch Handlungsempfehlungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung und ihrer Höhe durch Ausschreibungen (auch bei anderen Technologien) enthalten sowie zu den auszuschreibenden Strommengen, die erforderlich sind, um die Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen.
- Quelle:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Link:
- www.bmwi.de/...
- Windenergie Wiki:
- Windpark, Offshore, Megawatt, Bundesnetzagentur, Ausschreibungen