2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/news/16829-netzentwicklungsplan-bestatigt-bedarf-fur-den-netzausbau-unter-neuen-rahmenbedingungen

Netzentwicklungsplan bestätigt Bedarf für den Netzausbau unter neuen Rahmenbedingungen

Vielzahl von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit aufgenommen / Ergebnisse bestätigen hohen Bedarf der Strom-Übertragung von Nord- nach Süddeutschland sowie die Notwendigkeit von HGÜ-Leitungen und identifizieren regionale Anpassungen

Zweiter Entwurf berücksichtigt neue regionale Verteilung der EEG-Einspeisung auf Grundlage der EEG-Novelle:

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50 Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Das Ergebnis der Berechnungen bestätigt den hohen Strom-Übertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland, der im Wesentlichen über die bereits im Bundesbedarfsplan bestätigten Hochspannungsgleichstromübertragungsstrecken (HGÜ) gedeckt werden soll. Diese HGÜ-Verbindungen bilden somit auch weiterhin das Rückgrat der Energiewende in Deutschland. Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) bleibt den neuen Erkenntnissen nach der robuste Kern für den Netzausbaubedarf.

Der zweite Entwurf des NEP bildet die seit August 2014 geltende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) besser ab und berücksichtigt eine Vielzahl von Stellungnahmen im Zuge der Konsultation seitens der Öffentlichkeit. In diesen wurde speziell die Frage nach der Notwendigkeit der Maßnahmen angesichts des neuen EEG aufgeworfen. Deswegen haben die ÜNB in diesem zweiten Entwurf des NEP die Neuberechnung eines nach aktuellen Erkenntnissen regionalisierten Erzeugungsszenarios (B 2024) durchgeführt.

Darüber hinaus wurden die noch im ersten Entwurf bestehenden Widersprüche bei der Zuordnung der Erzeugungsleistungen zu Netzverknüpfungspunkten zwischen NEP und O-NEP beseitigt. Dies betrifft die Netzverknüpfungspunkte Halbemond, Cloppenburg/Ost, Wilhelmshaven 2, Elsfleth/West und Unterweser.

Wesentliche Ergebnisse

Auch in Zukunft bleibt der Zuwachs bei den Windkraftanlagen im Norden Deutschlands der stärkste Treiber des Netzausbaus. Veränderungen haben sich bei der regionalen Verteilung der Windkraft ergeben. Wobei sich gegenüber dem ersten Entwurf des NEP regional im Nordosten ein stärkerer Zuwachs ergibt.
Diese veränderten Lagen künftiger Windparks sowie die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen zum Konsultationsprozess des ersten NEP-Entwurfs haben für folgende Projekte und Maßnahmen – darunter die HGÜ im Osten und in der Mitte Deutschlands – Auswirkungen:

  1. Verlagerung des Endpunkts der mittleren HGÜ-Verbindung C06 von Goldshöfe nach Raum Wendlingen mit Übernahme der netztechnischen Funktionalität der Leitung Bünzwangen - Goldshöfe (TNG 003: Neubau der 380-kV-Verbindung) und dem Verzicht auf Netzverstärkung (Projekte P163, M372, M373, M386) im östlichen Württemberg
  2. Verlagerung der Endpunkte der östlichen HGÜ-Verbindung auf Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und Gundremmingen/Gundelfingen in Bayern; Einsparung  der Leitung P124 von Wolmirstedt nach Klostermansfeld; Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)-Leitung P37: die Leitung Vieselbach-Mecklar wird nun auf der ganzen Länge notwendig.
  3. Notwendigkeit einer 380-kV-Netzverstärkung von 220-kV Leitungen in Mecklenburg-Vorpommern: Pasewalk-Iven-Lubmin, Lubmin-Lüdershagen-Bentwisch-Güstrow (und Verstärkung der Berliner Kabelverbindung)
  4. Nordsee: Verlagerung von 1,8 GW Windkraft offshore von Halbemond nach Cloppenburg/Ost
  5. Verzicht auf die Leitung P107 M200 von Lüstringen nach Gütersloh 
  6. Verzicht auf die Leitung P133 M253 von Borken nach Gießen
  7. Netzverstärkung P84 M367 und M368: von Hamburg/Nord nach Krümmel


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als zuständige Behörde alle in den zweiten Entwürfen des NEP und O-NEP vorgeschlagenen Projekte noch einmal auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit prüfen und dann erneut zur öffentlichen Konsultation stellen.

Bürgerdialog

Der Dialog mit den lokal Betroffenen ist für die ÜNB sehr wichtig und ebenfalls ein fester Bestandteil der Verfahrensschritte, die nach Prüfung und Konsultation durch die BNetzA erfolgen. Erst wenn im Anschluss die Netzausbauprojekte bestätigt sind, können die ÜNB eine Trassenplanung beginnen. Im Rahmen der Bundesfachplanung bzw. eines Raumordnungsverfahrens sowie in dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, das den konkreten Trassenverlauf festlegt, erfolgt dann erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit.  

Die Hinweise der betroffenen Bürger und Gemeinden stehen für die vier ÜNB dabei im Mittelpunkt. Ein transparenter und auf Dialog ausgerichteter Prozess soll sicherstellen, dass Trassenverläufe gefunden werden, die Auswirkungen auf Wohnumfeld, Landwirtschaft und Naturschutz möglichst gering halten.

Quelle:
TenneT
Link:
www.tennet.eu/...
Windenergie Wiki:
Windpark, Offshore, Hamburg, Energiewende, Bundesnetzagentur, 50 Hertz




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