2024-12-27
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Energiepreise: Kommission schlägt marktbezogene Notfallmaßnahme vor, um die Energiekosten der Europäer zu senken

Die Kommission schlägt eine Notfallmaßnahme auf den europäischen Energiemärkten vor, um den jüngsten dramatischen Preissteigerungen entgegenzuwirken. Die EU ist mit den Auswirkungen eines ernsten Ungleichgewichts zwischen Energienachfrage und -angebot konfrontiert, das vor allem darauf zurückzuführen ist, dass Russland seine Energieressourcen weiterhin als Waffe einsetzt.

Um die daraus resultierenden stärkeren Belastungen für die Haushalte und Unternehmen in Europa abzumildern, unternimmt die Kommission nun einen weiteren Schritt zur Lösung des Problems mit Vorschlägen für Sondermaßnahmen zur Verringerung der Stromnachfrage, die dazu beitragen werden, die Stromkosten für die Verbraucher zu senken, sowie für Maßnahmen zur Umverteilung der Überschusserlöse des Energiesektors an die Endkunden. Damit wird angeknüpft an die bereits vereinbarten Maßnahmen zur Gasspeicherung und zur Senkung der Gasnachfrage im Hinblick auf den kommenden Winter. Darüber hinaus arbeitet die Kommission weiter daran, die Liquidität der Marktteilnehmer zu verbessern, den Gaspreis zu senken und die Gestaltung des Strommarkts langfristig zu reformieren. 
Als erste Reaktion auf die hohen Preise gilt es, die Nachfrage zu senken. Dies kann sich auf die Strompreise auswirken und insgesamt zur Beruhigung des Marktes beitragen. Um auf die Stunden am Tag abzuzielen, an denen der Stromverbrauch am teuersten ist und sich die Stromerzeugung aus Erdgas erheblich auf den Preis auswirkt, schlägt die Kommission eine Verpflichtung vor, den Stromverbrauch während ausgewählter Spitzenpreiszeiten um mindestens 5 % zu senken. Die Mitgliedstaaten müssen die 10 % Stunden mit dem höchsten erwarteten Preis ermitteln und die Nachfrage während dieser Spitzenzeiten verringern. Ferner sollen sich die Mitgliedstaaten nach dem Vorschlag der Kommission darum bemühen, die Gesamtnachfrage nach Strom bis zum 31. März 2023 um mindestens 10 % zu senken. Für diese Nachfragereduzierung können sie geeignete Maßnahmen wählen, der auch einen finanziellen Ausgleich umfassen kann. Eine Senkung der Nachfrage zu Spitzenzeiten würde den Gasverbrauch über den Winter um 1,2 Mrd. m³ verringern. Die Steigerung der Energieeffizienz ist auch ein wesentlicher Bestandteil unserer Klimaschutzverpflichtungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals.

Die Kommission schlägt darüber hinaus eine befristete Erlösobergrenze für „inframarginale“ Stromerzeuger vor, d. h. für Technologien mit geringeren Kosten wie erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle, die Strom an das Netz zu Kosten liefern, die unter dem von den teureren „marginalen“ Erzeugern gesetzten Preisniveau liegen. Diese inframarginalen Erzeuger haben zu relativ stabilen Betriebskosten außerordentliche Erlöse erzielt, da teure Gaskraftwerke den Großhandelsstrompreis, den sie erhalten, in die Höhe getrieben haben. Die Kommission schlägt vor, die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger auf 180 EUR/MWh festzusetzen. Dies wird den Erzeugern die Deckung ihrer Investitions- und Betriebskosten gestatten, ohne dass Investitionen in neue Kapazitäten im Einklang mit unseren Energie- und Klimazielen für 2030 und 2050 gefährdet werden. Erlöse oberhalb der Obergrenze werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten abgeschöpft und verwendet, um die Verbraucher bei der Senkung ihrer Energiekosten zu unterstützen. Mitgliedstaaten, die mit Strom handeln, werden ermutigt, im Geiste der Solidarität bilaterale Vereinbarungen zu schließen, nach denen ein Teil der vom Erzeugerstaat abgeschöpften inframarginalen Erlöse an die Endverbraucher in dem Mitgliedstaat mit geringer Stromerzeugung weitergegeben wird. Solche Vereinbarungen werden bis zum 1. Dezember 2022 in Fällen geschlossen, in denen die Nettostromeinfuhren eines Mitgliedstaats aus einem Nachbarland mindestens 100 % betragen.

Drittens schlägt die Kommissionen einen befristeten Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen vor, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielt werden, für welche die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger nicht gilt. Mit diesem befristeten Beitrag blieben Investitionsanreize für den grünen Wandel gewahrt. Der Beitrag würde von den Mitgliedstaaten auf Gewinne im Jahr 2022 erhoben, die um mehr als 20 % über den durchschnittlichen Gewinnen der vorangegangenen drei Jahre liegen. Die Einnahmen würden von den Mitgliedstaaten erhoben und an Energieverbraucher, insbesondere an schutzbedürftige Haushalte, stark betroffene Unternehmen und energieintensive Branchen weitergegeben. Die Mitgliedstaaten können auch grenzübergreifende Projekte im Einklang mit den Zielen von REPowerEU finanzieren oder einen Teil der Einnahmen für die gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz von Arbeitsplätzen oder zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz verwenden.

Als weiteren Eingriff in die Vorschriften für den Strommarkt schlägt die Kommission zudem vor, die zur Verfügung stehende Energiepreis-Toolbox zu erweitern, um die Verbraucher zu unterstützen. Die Vorschläge würden erstmals regulierte unter den Kosten liegende Strompreise ermöglichen und regulierte Preise auch auf kleine und mittlere Unternehmen ausweiten. 

Wie Kommissionspräsidentin von der Leyen am Mittwoch, dem 7. September, ankündigte, wird die Kommission weitere Schritte unternehmen, um die Preise für die Verbraucher und die Industrie in Europa zu senken und den Druck auf den Markt zu verringern. Die Kommission wird ihre Beratungen mit den Mitgliedstaaten über die beste Vorgehensweise zur Senkung der Gaspreise vertiefen. Sie wird dabei verschiedene Möglichkeiten für Preisobergrenzen prüfen und die Rolle der EU-Energieplattform bei der Erleichterung von Vereinbarungen mit den Lieferanten über niedrigere Preise durch eine freiwillige gemeinsame Beschaffung stärken. Die Kommission wird zudem weiterhin an Instrumenten zur Verbesserung der Liquidität auf dem Markt für Energieversorgungsunternehmen arbeiten und den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen überprüfen, damit dieser den Mitgliedstaaten – unter Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen – weiterhin die erforderliche und verhältnismäßige Unterstützung der Wirtschaft ermöglicht. Auf der außerordentlichen Tagung des Rates „Energie“ am 9. September haben die Energieminister der Mitgliedstaaten die laufenden Arbeiten der Kommission in diesen Bereichen gebilligt.

Hintergrund

Die Kommission hat sich im vergangenen Jahr mit dem Problem steigender Energiepreise auseinandergesetzt, und die Mitgliedstaaten haben auf nationaler Ebene zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die die Kommission über die im Oktober 2021 angenommene und im Frühjahr 2022 mit der Mitteilung über kurzfristige Energiemarktinterventionen und langfristige Verbesserungen der Strommarktgestaltung und dem REPowerEU-Plan erweiterte Energiepreis-Toolbox bereitgestellt hat. Seit Russland in die Ukraine eingefalllen ist und seine Energieressourcen zunehmend als Waffe einsetzt, um Europa zu erpressen, hat sich die Lage auf dem Energiemarkt erheblich verschlechtert und die nach der COVID-19-Pandemie ohnehin angespannte Versorgungslage hat sich weiter verschärft. Die Kommission hat bereits neue Mindestverpflichtungen für die Gasspeicherung sowie Ziele zur Verringerung der Nachfrage vorgeschlagen, um das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage in Europa zu verbessern, und die Mitgliedstaaten haben diese Vorschläge vor dem Sommer zügig angenommen.

Da Russland das Erdgasangebot weiterhin manipuliert und die Lieferungen nach Europa aus unberechtigten Gründen unterbricht, sind die Märkte angespannter und nervöser geworden. In den Sommermonaten, die auch noch von Wetterextremen infolge des Klimawandels geprägt waren, sind die Preise weiter gestiegen. Insbesondere haben Dürren und extreme Hitze die Stromerzeugung durch Wasserkraft und Kernkraft beeinträchtigt, wodurch sich das Angebot weiter verringert hat. Aus diesem Grund schlägt die Kommission nun in Form einer Verordnung des Rates auf der Grundlage von Artikel 122 des Vertrags eine Notfallmaßnahme auf dem Strommarkt mit gemeinsamen europäischen Instrumenten vor, um gegen die hohen Preise vorzugehen und Ungleichgewichte im System zwischen Stromversorgern und -endverbrauchern zu beseitigen, wobei das Funktionieren des Energiebinnenmarkts insgesamt gewahrt bleibt und Risiken für die Versorgungssicherheit vorgebeugt wird.  

Zitate von Mitgliedern des Kollegiums der Kommissionsmitglieder

Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Die Aggression und die Manipulationen Russlands beeinträchtigen die globalen und europäischen Energiemärkte und erfordern eine entschlossene Antwort von unserer Seite. Die Kommission legt heute weitere Vorschläge vor, die die Mitgliedstaaten rasch annehmen und umsetzen können, um die Belastungen für Haushalte und Unternehmen zu verringern. Wir stehen Putins Einsatz von Erdgas als Waffe weiter geschlossen gegenüber und werden die Auswirkungen der hohen Gaspreise auf unsere Stromkosten in diesen außergewöhnlichen Zeiten möglichst gering halten.“

Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans ergänzte: „Diese beispiellosen Maßnahmen sind eine notwendige Reaktion auf die Engpässe bei der Energieversorgung und die hohen Energiepreise, die Europa zu schaffen machen. Die Verringerung der Nachfrage ist für den Gesamterfolg dieser Maßnahmen von grundlegender Bedeutung: Sie senkt die Energiekosten, macht es Putin unmöglich, seine Energieressourcen weiterhin als Waffe einzusetzen, verringert die Emissionen und trägt dazu bei, den Energiemarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Eine Obergrenze für Überschusserlöse wird dazu führen, dass Energieunternehmen mit übermäßig hohen Gewinnen Solidarität mit ihren krisengeplagten Kunden zeigen. Vor allem aber macht diese Krise deutlich, dass das Zeitalter billiger fossiler Brennstoffe vorbei ist und dass wir den Übergang zu heimischer, erneuerbarer Energie beschleunigen müssen.“

Energiekommissarin Kadri Simson erklärte: „Wir nehmen heute als Notfallmaßnahme einen Eingriff in die Gestaltung unseres Strommarkts vor, deckeln die Erlöse für Stromerzeuger, die mit niedrigeren Kosten operieren, und gestatten außerordentliche Maßnahmen zur Regulierung der Preise für Unternehmen und Haushalte. Dies wird es den Mitgliedstaaten gestatten, in dieser schwierigen Zeit Einnahmen zu erheben und an Bedürftige weiterzugeben, ohne dass das langfristige Funktionieren des Marktes beeinträchtigt wird.“

Der für Wirtschaft zuständige Kommissar Paolo Gentiloni sagte: „Unser Vorschlag für einen Solidaritätsbeitrag von Unternehmen mit fossilen Brennstoffen wird dafür sorgen, dass wir die derzeitige Energiekrise mit Fairness angehen. In diesen Zeiten, die für so viele außergewöhnlich schwierig sind, haben diese Unternehmen übermäßig hohe Erlöse erzielt. Es ist daher unerlässlich, dass sie einen gerechten Beitrag zugunsten schutzbedürftiger Haushalte und stark betroffener Sektoren sowie zu den vor uns liegenden gewaltigen Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz leisten. Da Putin Energie als Waffe einsetzt, brauchen wir gemeinsame solidarische Bemühungen für ein sichereres und nachhaltigeres Europa.

Quelle:
EU-Kommission
Autor:
Pressestelle
Link:
ec.europa.eu/...
Keywords:
EU Kommission, Notfallmaßnahme, Energiepreis, Europa, Russland, Energiesicherheit, Waffe, Verringerung, Stromnachfrage, Kunde
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