2024-12-22
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Meldung von Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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Gericht stoppt Tagebau Jänschwalde aufgrund schwerer Versäumnisse des Betreibers

Tagebau Jänschwalde muss ab 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen / Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Antrag auf Fristverlängerung der Betreiberin LEAG ab / Jahrelange Versäumnisse der LEAG sind verantwortlich für kurzfristigen Stopp des Tagebaus / Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga bewerten Beschluss als überfälligen Beitrag für Naturschutz vor Ort

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 abzuändern. Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen Beitrag für den Naturschutz vor Ort. Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten. 

Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der Kohleförderung gewährleistet.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet."

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist der Hauptbetriebsplan des Tagebaus rechtswidrig vom Landesbergamt Brandenburg (LBGR) genehmigt worden, weil wichtige FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen. Durch Grundwasserabsenkungen bedroht der Tagebau geschützte Feucht- und Moorgebiete in seinem Umfeld. Die Klagegemeinschaft von DUH und Grüner Liga hatte deshalb gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplan geklagt.

René Schuster von der Grünen Liga: „Die LEAG-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird – sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues möglich und notwendig ist. Unternehmen und Bergbehörde haben diesen Hinweis ignoriert. Der Konflikt zwischen Tagebau und geschützten Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft. Der nunmehr eintretende Stillstand des Tagebaues ist die direkte Folge der damaligen Fehlentscheidung.“

Der die Umweltverbände in den Verfahren vertretende Rechtsanwalt Dirk Teßmer: „Nachdem die Gerichte nun in beiden Instanzen bestätigt haben, dass der Tagebau Jänschwalde rechtswidrig betrieben wird, ist die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit verbundene Aussetzung der Betriebsplanzulassung die logische Konsequenz. Die LEAG hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder schlicht keine Lösung für die Problematik. Es bleibt abzuwarten, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird. Dass festgestellt werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen.“

Im Februar 2019 hatte die DUH in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus Jänschwalde eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, eine weitere Schädigung der umliegenden europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) zu verhindern. Aus Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb des Tagebaus mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zerstört. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.

Hintergrund:

Der etwa 100 Meter tiefe und fast vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links:

Quelle:
DUH / Grüne Liga
Autor:
Pressestelle
Link:
www.duh.de/...
Keywords:
DUH, Tagebau, Kohleausstieg, Förderung, Jänschwalde, Stopp, Gericht, Urteil, Versäumnis, LEAG, Betreiber, Sicherhetsbetrieb



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