2024-11-18
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Windenergie Stichwort: "Fest"

Festzins-Anlagen EE

Sie werden meist in Form des qualifizierten Nachrangdarlehens angeboten und zählen zu den festverzinslichen Unternehmensfinanzierungen.

Der Kunde wird zum privaten Darlehensgeber für EE-Projekte. Er leiht dem Projekt sein Geld und erhält dafür jährlich einen fest vereinbarten Zins und am Schluss sein Darlehen zurück. Die Zinsen sind i.d.R höher, als bei herkömmlichen Spareinlagen.

Projekte können die ganz klassischen Projekte zur regenerativen Energieerzeugung sein. Festzins-Anlagen investieren aber auch in die Vorfinanzierung oder Projektierung von Energieeffizienzgebäuden, also Green Buildings oder auch Stromnetze und Speichertechnologien werden mit Festzins-Anlagen investiert.

Es handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Risiken und Chancen. Das Thema "Nachrangigkeit" bedeutet: die Zahlung von Zins und Tilgung des Darlehens darf keine Insolvenz der Darlehensnehmerin auslösen. In diesem Fall dürften weder Zins- oder Tilgungszahlungen an die Anleger geleistet werden.

Auch dürfen bei Auflösung oder Insolvenz der Darlehensnehmerin die Rückzahlung des Darlehens und die Zinszahlungen erst dann geleistet werden, wenn andere – nicht nachrangige – Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Daher ist dieses Nachrangdarlehen seinem Wesen nach eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion. Der Anleger übernimmt mit der Darlehensvergabe indirekt auch ein unternehmerisches Geschäftsrisiko.

Quelle:
UDI Beratungs GmbH

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