2024-12-03
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Wiederkehrende Prüfungen - Rosendahl Windtechnik GmbH

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Wiederkehrende Prüfungen

Für Windkraftanlagen ist es in Deutschland vorgeschrieben, die Anlage alle zwei bis vier Jahre durch einen unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen. In den Bauunterlagen steht, in welchen Intervallen die Prüfung stattfinden muss.
Grundlage hinsichtlich der Inspektion sind die methodischen Vorgaben in den „Grundsätzen für eine Prüfung von Windenergieanlagen im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung“ Stand 2000, herausgegeben vom Sachverständigenbeirat des

Bundesvorstandes Windenergie (BWE e. V.).

Der Sachverständige M.Rosendahl kontrolliert kompetent und von Herstellern und Betreibern unabhängig, dass

  • die WEA sicher betrieben werden kann,
  • die Sicherheitseinrichtungen uneingeschränkt funktionsfähig sind und
  • die WEA der geprüften Ausführung laut eingereichter Unterlagen entspricht.

Die festgestellten Mängel und Fehler werden in einem Prüfbericht aufgenommen, beschrieben und durch Fotos dokumentiert. Der Bericht enthält Aussagen und Empfehlungen zum weiteren Betrieb der Windenergieanlage und gibt Hinweise zur Vermeidung von eventuellen Folgeschäden.

Die Prüfung erfolgt in der Regel in zwei Abschnitten: Die Überprüfung der Rotorblätter und die Prüfung der weiteren Komponenten der WEA, des Sicherheitssystems und der Dokumentation. Zur Überprüfung der Rotorblätter auf Beschädigungen muss der Sachverständige alle Stellen des Blattes von der Blattspitze bis zum Blattflansch erreichen können. Diese Überprüfung wird mittels Abseiltechnik durchgeführt, was faktisch für den Betreiber eine Kostenminimierung darstellt, da auf den Einsatz eines Kranes mit Mannkorb, Hubsteigers oder selbstaufziehenden Arbeitskorbes verzichtet werden kann. Weiterhin werden vom Fundament über den Turm bis zum Maschinenhaus alle Komponenten auf Sicherheit, Funktion, Beschädigung, Verschleiß, Schmierzustand und Korrosion geprüft.

Prüfung vor Abnahme

Bevor seitens des Betreibers die neue Anlage vom Hersteller übernommen wird, muss er sicher sein, dass alle Auflagen aus der Baugenehmigung erfüllt sind. Es wird geprüft, ob die vertraglich vereinbarten Spezifikationen eingehalten wurden. Dies gilt für den technischen Zustand der Anlage selbst, wie auch für Zusatzeinrichtungen, wie z.B Flugsicherungsmarkierungen oder Befeuerungen.

Prüfung vor Ablauf der Gewährleistung

Schon in den ersten Betriebsjahren einer WEA können Schäden an zentralen Bauteilen wie Rotorblättern, Getrieben und Generatoren auftauchen. Hierfür hat der Hersteller während der Garantie- und Gewährleistungszeit in Haftung zu treten. Es ist also aus Sicht des Betreibers sinnvoll, die WEA vor Ablauf der Garantie oder Gewährleistung einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen. Nach Ablauf der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit muss der Betreiber etwaige Instandsetzungskosten selbst übernehmen.

Die Firma Rosendahl & Frank Windtechnik GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Laufzeit Ihrer WEA mit höchstmöglicher Verfügbarkeit im Produktionsbetrieb auf ein Optimum zu steigern. Die angeführten Dienstleistungen sind dahingehend ausgerichtet, dieses Ziel zu erreichen.

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