Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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EU-Kommission und Bundeswirtschaft- und Klimaschutzministerium kündigen heute Meilenstein bei der Förderung nachhaltiger und sauberer Energielösungen für den Wasserstoffhochlauf in an.
Diese kommen zu den 800 Mio. EUR hinzu, die der EU-Innovationsfonds für Projekte unionsweit vorsieht. Die zusätzlichen finanziellen Mittel, sollen weitere Projekte für erneuerbaren Wasserstoff anreizen und finanzieren. Die EU-Kommission lädt die anderen Mitgliedsstaaten ein, n dieser Möglichkeit in zukünftigen Ausschreibungen ebenfalls Gebrauch zu machen.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Erneuerbarer Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle im Prozess der globalen Dekarbonisierung spielen. Wir begru?ßen, dass die Kommission den Markthochlauf fu?r erneuerbaren Wasserstoff in der EU zügig vorantreibt. Die deutsche Beteiligung an dieser Ausschreibung hilft uns bei der Umsetzung unserer nationalen Wasserstoffstrategie und schafft einen zusätzlichen Anreiz für Projekte in Deutschland. Diese
Ausschreibung ist für politische Entscheidungsträger und Marktteilnehmer in Deutschland und darüber hinaus ein großer Schritt, der die Verfügbarkeit von erneuerbarem Wasserstoff erhöht und die entstehende Wertschöpfungskette für erneuerbaren Wasserstoff unterstützt.“
Exekutiver Vizepräsident der EU-Kommission für den Green Deal Maros Šefovi?: „Wir werden den Übergang zu einer klimaneutralen EU und einem dekarbonisierten Energiesystem nur mit vereinten Kräften schaffen. Ich freue mich sehr, dass Deutschland als erster Mitgliedstaat die Wasserstoff-Pilotauktion des Innovationsfonds nutzt, um Projekte für erneuerbaren Wasserstoff auf nationaler Ebene zu fördern. Deutschland ist ein Vorreiter, und ich kann andere nur einladen, diesem Beispiel zu folgen.“
EU-Kommissar für Klimapolitik Wopke Hoekstra: „Die europäische Industrie ist führend in der Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff und verfügt über eine beeindruckende Anzahl Pipeline von Projekten, die für die Teilnahme an der Auktion bereit sind. Die Pilotauktion im Rahmen des Innovationsfonds wird dazu beitragen, Anreize für die notwendigen finalen Investitionsentscheidungen zu schaffen, damit diese Projekte verwirklicht werden können und der europäische Markt fu?r erneuerbaren Wasserstoff an Größe gewinnt. Es ist großartig, dass Deutschland bei der ersten Auktion mit an Bord ist, und ich lade weitere Mitgliedstaaten ein, diesem Beispiel zu folgen.“
Am 23. November 2023 hat die EU-Kommission die erste EU-weite Ausschreibung des Innovationsfonds zur Förderung der Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff eröffnet. Für erneuerbaren Wasserstoff, der in der EU hergestellt wird, übernimmt die Wasserstoffbank die Differenz zwischen den Kosten für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und
dem Preis, den der Markt dafür zu zahlen bereit ist. Die genaue Höhe der Förderung wird in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff, die den geringsten Förderbetrag in Euro pro Kilo produzierten Wasserstoffs bieten, erhalten den Zuschlag.
Der Mechanismus "Ausschreibungen als Service" im Rahmen der Wasserstoffbank ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusätzliche Projekte zu finanzieren, die an der Ausschreibung teilnehmen, aber nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können. Mit diesem Instrument können die Mitgliedstaaten wettbewerbsfähige Projekte in ihrem Hoheitsgebiet ermitteln und unterstützen, ohne dass eine separate nationale Ausschreibung erforderlich ist. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten erfolgt auf freiwilliger Basis. Projektentwickler mu?ssen in ihrem Gebot zum Ausdruck bringen, dass sie "Ausschreibungen als Service" nutzen wollen, um für eine Förderung über diesen Mechanismus in Frage zu kommen. Die Förderung der Mitgliedsstaaten über diesen Mechanismus stellt eine Beihilfe dar. Die Mitgliedstaaten
müssen ihre Teilnahme an dem Mechanismus bei der Kommission notifizieren, profitieren jedoch von einem gestrafften
beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren, da die Ausschreibung im Einklang mit den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen konzipiert ist.
Hintergrund
Mit Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 40 Mrd. EUR von 2020 bis 2030 aus dem EU-Emissionshandelssystem soll der Innovationsfonds finanzielle Anreize für Unternehmen und Behörden schaffen, in innovative kohlenstoffarme Technologien zu investieren und Europas Übergang zur Klimaneutralität unterstu?tzen. Der Innovationsfonds hat in seinen bisherigen Calls bereits rund 6,5 Mrd. EUR fu?r innovative Projekte vergeben. Wettbewerbliche Ausschreibungen (die die Förderung an die
Projekte mit dem niedrigsten gebotenen Förderbetrag in Euro pro Kilo erneuerbaren Wasserstoffs vergeben) sind ein neues Verfahren im Rahmen des Innovationsfonds, das eine schnelle und kosteneffiziente Förderung für den Hochlauf von erneuerbarem Wasserstoff ermöglicht. Die EU-Kommission erwägt die Möglichkeit, Ausschreibungen als Verfahren in Zukunft auch auf andere kohlenstoffarme Technologien auszuweiten. Die Pilotausschreibung istüber das Funding and Tenders-Portal der EU-Kommission zugänglich.
Die Europäische Wasserstoffbank ist eine Initiative zur Förderung der EU-internen Herstellung und des Imports von erneuerbarem Wasserstoff.
Ihr Ziel ist es, die Finanzierungslücke zu schließen und das künftige Angebot an erneuerbarem Wasserstoff und dessen Verbraucher zusammen zu bringen. Insgesamt will die EU bis 2030 20 Millionen Tonnen Wasserstoff in ihrem Energiemix erreichen. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zu den REPowerEU-Zielen und dem Übergang zur Klimaneutralität. Die
Wasserstoffausschreibungen des Innovationsfonds setzen die EU-interne Säule der Wasserstoffbank um.
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Nationalen Wasserstoffstrategie zum Ziel gesetzt, die inländische Elektrolyseur-Kapazität auf mindestens 10 GW im Jahr 2030 auszubauen und die Verfügbarkeit von Wasserstoff für die Dekarbonisierung von Industrie-, Energie- und Verkehrssektor zu verbessern. Deutschland unterstützt aktiv die Entwicklung nationaler, europäischer und internationaler Wertschöpfungsketten für Wasserstoff.
Dafür setzen wir den notwendigen regulatorischen Rahmen und stellen Förderinstrumente bereit um die Finanzierungslücke zu schließen, wo dies erforderlich ist. Die deutsche Beteiligung an der Pilotausschreibung des Innovationsfonds unterliegt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission und ergänzt die
bestehenden Förderinstrumente für Wasserstoff. Die Förderung unterstützt Wasserstoffproduzenten, die Anwender, insbesondere in der Industrie, beliefern, die nicht unter andere Instrumente wie etwa verbindliche Quoten für die Wasserstoffnutzung fallen.
- Quelle:
- BMWK
- Keywords:
- Elektrolyseur, wasserstoff, eu kommission, bmwk
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- REpower, Dekarbonisierung, Ausschreibungen